IHK Berlin

BMWK: Förderprogramm Industrielle Bioökonomie

Es gibt bereizs zahlreiche bioökonomische Produkte und Verfahren im Labormaßstab, mit denen fossile Rohstoffe ersetzt, Treibhausgasemissionen minimiert und Beiträge zur Erschließung neuer Wertschöpfungsketten geleistet werden können. Diese innovativen Prozesse müssen im industriellen Maßstab breit umgesetzt und weitere Beispielregionen für die industrielle Bioökonomie etabliert werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit dem Förderprogramm die Industrielle Bioökonomie bei dem Transfer bioökonomischer Produkte und Verfahren in die industrielle Praxis.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert innerhalb von drei verschiedenen Bausteinen. Die Bausteine A und B zielen auf die Nutzung und den Bau von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie und damit auf die Skalierung innovativer bioökonomischer Prozesse und Verfahren ab. Im Rahmen von Baustein C soll die Integration von neuen skalierten biobasierten Produkten und Verfahren in regionale industrielle Wertschöpfungsnetze anhand von Beispielregionen der industriellen Bioökonomie vorangetrieben werden.
Für alle Bausteine gilt, dass Skizzen und Vollanträge mindestens drei der vier folgenden Kriterien zur Nachhaltigkeit erfüllen sollen:
  • Substitution fossiler durch biobasierte Ressourcen,
  • Steigerung der Ressourceneffizienz durch Abfallvermeidung oder -verwertung und Beitrag zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft,
  • eine prognostizierte quantitative Reduktion der Emission von Treibhausgasen im Vergleich zum Stand der Technik,
  • Darstellung der Generierung neuer Wertschöpfungsketten auf Basis biobasierter Produkte oder Verfahren.
Zuwendungsfähige Projekte müssen sich zudem auf industrielle Produktionsverfahren beziehen und biobasierte Verfahren bzw. Produkte fokussieren, die
  • unter ganzheitlicher Betrachtung ökologisch (z.B. gem. ISO 14040 / 14044) und sozial (Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze) nachhaltig sowie ökonomisch sinnvoll sind,
  • eine Neuartigkeit aufweisen, die bspw. zu einer Kostenreduktion oder Verbesserung von Produkteigenschaften im Vergleich zu konventionellen Verfahren führt,
  • marktfähig sind (Marktzugang und Verwertungsrechte müssen vorhanden sein).
Weitere Details zu den Gegenständen der Förderung in den einzelnen Bausteinen finden Sie auf der Programmseite des BMWK.

Wer wird gefördert?

Im Baustein A können Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen (KMU) sowie mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen gefördert werden. Forschungseinrichtungen können als Kooperationspartner von Unternehmen mitwirken.
Förderung im Baustein B können gewerbliche Unternehmen jeder Größe erhalten. Die Unternehmen können allein oder zusammen mit Forschungseinrichtungen im Konsortium Förderung beantragen.
Der Baustein C fördert Verbünde entlang regionaler industrieller Wertschöpfungsketten oder -netze, bestehend in erster Linie aus Industrieunternehmen. Großunternehmen werden insbesondere im Verbund mit KMU gefördert. Zudem werden Managementeinrichtungen gefördert (bspw. Innovationsagenturen, Technologiezentren, Verbände, Vereine, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Kammern und Einrichtungen der regionalen Wirtschaftsförderung), die die Innovationscluster organisieren.

Wie wird gefördert?

Die Förderung im Baustein A erfolgt je nach Art der Antragsteller und Fördermaßnahme als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Anlage 1 oder nach der „De-minimis Verordnung“.
Die Förderung im Baustein B erfolgt grundsätzlich auf Basis der AGVO Anlage 1, die Durchführung von Markteinführungsmaßnahmen erfolgt über eine Förderung nach dem De-minimis Verfahren.
Die Förderung im Baustein C erfolgt je nach Art der Antragsteller und Fördermaßnahme als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung nach der AGVO Anlage 1 oder nach der „De-minimis Verordnung“.
Die Förderhöhe für Projektkosten und -ausgaben variiert je nach Fördermodul und Art der Antragsteller. Eine detailierte Übersicht finden Sie auf der Programmseite des BMWK.

Antragstellung

Zu den Stichtagen am 1. März und 30. Juni eines Jahres können Projektskizzen für alle drei Förderbausteine eingereicht werden werden (zunächst bis 30. Juni 2024).
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe wird die elektronische Skizzenvorlage über das vom Projektträger bereitgestellte Projektportal eingereicht. Wird eine Skizze als förderfähig bewertet, erfolgt unter der Voraussetzung ausreichender Haushaltsmittel, eine Empfehlung zur Antragstellung.
Danach werden die vollständigen Antragsunterlagen über das elektronische Formularsystem easy-Online eingereicht. Damit geht das Antragsverfahren in die zweite Stufe und endet in der Regel mit einer Bewilligung oder Ablehnung des Angrags durch das BMWK. Alle Details und Links zur Beantragung finden Sie auf der Programmseite des BMWK.