Für eine nachhaltige Wirtschaft.

Exportinitiative Umwelttechnologien

Gemäß dem Motto “Umweltschutz - Made in Germany” unterstützt die Exportinitiative Umwelttechnologien des Bundesumweltministeriums (BMU) verschieden Akteure bei der internationalen Positionierung. Umwelttechnologien und Umweltinnovationen bieten wesentliche Potenziale und Chancen für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und sind ein starker Treiber für Wohlstand. Die Exportinitiative leistet einen Beitrag zur Unterstützung nachhaltiger Lebensgrundlagen in den Zielländern und verbindet dies mit unternehmerischem Nutzen.

Was wird gefördert?

Die Exportinitiative Umwelttechnologien stellt den Wissenstransfer und Technologietransfer insbesondere in Kompetenzfeldern des BMU in den Vordergrund. Hierzu zählen beispielsweise:
  • Wassermanagement und Abwassermanagement,
  • Kreislaufwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Rohstoffwirtschaft,
  • Ressourceneffizienz,
  • Abwasserbehandlung und Bodenbehandlung,
  • Nachhaltiges beziehungsweise energiesparendes Bauen und Stadtentwicklung,
  • nachhaltiger Konsum,
  • umweltfreundliche Mobilität,
  • Luftreinhaltung
Im Rahmen der oben beschriebenen Kompetenzfelder kommen einzelne förderwürdige Projekte unterschiedlicher Art in Betracht, die zur Wissensvermittlung und Anwendung beitragen, die Förderung grüner und nachhaltiger Technologien und Infrastrukturen im Ausland betreffen und die teilweise auch in Umweltvereinbarungen mit Drittstaaten eingebunden werden können.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Vereine und Verbände,
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Wie wird gefördert?

Im Wege der Projektförderung werden die Zuwendungen als nicht rückzahlbare Zuschüsse, als Teil-, oder im Ausnahmefall als Vollfinanzierung gewährt. Eine Vollfinanzierung ist in der Regel nicht möglich, wenn der Zuwendungsempfänger insbesondere ein wirtschaftliches Interesse verfolgt.
Projekte können auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis gefördert werden. Von den Antragstellenden muss eine angemessene Eigenbeteiligung (abhängig vom finanziellen Leistungsvermögen) und als Ausdruck des Eigeninteresses erbracht werden. Eine Eigenbeteiligung sollte mindestens 20 Prozent betragen.

Antragstellung

In der ersten Verfahrensstufe konnten bei der Projektträgerin bis zum Stichtag 21. Juni 2021 Projektskizzen eingereicht werden. Für die weitere Förderrunden können jeweils zum 01. März eines Jahres Skizzen eingereicht werden.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Skizzen können aber möglicherweise erst in der nächsten Runde berücksichtigt werden.
Die Projektskizzen müssen in deutscher Sprache und einem Umfang von mindestens acht bis maximal fünfzehn Seiten ausschließlich elektronisch über diesen Link einzureichen.
Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.