Für eine nachhaltige Wirtschaft.
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft
Das Programm Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft unterstützt Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland durch einen Investitionszuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanziert wird.
Was wird gefördert?
Das Programm besteht aus insgesamt fünf Modulen:
Modul 1 - Querschnittstechnologien (Einzelmaßnahmen)
Gegenstand der Förderung sind investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienter Technologien. Gefördert werden:
- Elektrische Motoren und Antriebe,
- Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung,
- Ventilatoren,
- Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung,
- Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern,
- Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen,
- Frequenzumrichter.
Modul 2 - Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus:
- Solarkollektoranlagen,
- Biomasse-Anlagen,
- Wärmepumpen, sofern sie erneuerbare Wärmequellen nutzen.
Darüber hinaus sind auch die Kosten für die Einbindung des Systems in den vorhandenen Prozess und für die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen förderfähig.
Modul 3 - Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware
Gegenstand der Förderung ist:
- Die Anschaffung und die Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Sensorik zum Monitoring und der effizienten Regelung von Energieströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem, oder
- für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) in ein alternatives System nach der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) und
- der Erwerb und die Installation von Energiemanagement-Softwarelösungen sowie die Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der Software.
Darüber hinaus sind auch die Kosten für die Verkabelung der geförderten Technologien und die Erstellung eines Messkonzepts durch einen externen Dritten förderfähig.
Modul 4 - Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Gegenstand der Förderung sind investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Förderfähig sind weiterhin insbesondere Maßnahmen
- zur Prozess- und Verfahrensumstellung auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen,
- zur Abwärmenutzung wie z. B. Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagen- oder Gebäudetechnik, Einspeisung in Wärmenetze inklusive der Verbindungsleitungen, Maßnahmen zur Verstromung von Abwärme (z. B. ORC-Technologie),
- an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden.
- Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte wie z. B. energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeuger, Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung.
- zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess wie z. B. Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen, hydraulische Optimierung, Erneuerung von Druckluftleitungen.
Darüber hinaus sind Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberater.
Modul 5 - Transformationskonzepte
Durch die Förderung von Transformationskonzepten sollen Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität unterstützen werden.
Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen:
- Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz
- die Kosten für Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts, inklusive Einführung eines Klimaschutzmanagements
- mögliche weitere Kosten, bei denen durch den Antragssteller nachgewiesen werden kann, dass diese in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes stehen
- Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationskonzeptes
Modul 6 – Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen
Durch dieses Modul wer den der Austausch vorhandener Produktionsanlagen gefördert, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden. Förderfähig sind:
- Austausch durch elektrisch oder mit Erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen
- Umrüstung von Bestandsanlagen, sodass diese elektrisch betrieben werden können
Zugelassene Energiequellen sind erneuerbare geothermische-/hydrothermische/aerothermische Quellen, Sonnenstrahlung oder Abwärme.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- private Unternehmen,
- kommunale Unternehmen,
- freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird,
- Contractoren, die in dieser Richtlinie genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen
mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Wie wird gefördert?
Die Höhe des Investitionszuschuss beträgt je nach Modul:
- für Maßnahmen aus Modul 1 (Querschnittstechnologien):
- 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bzw. der förderfähigen Investitionsmehrkosten.
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten.
- Die Förderung im Modul 1 ist auf 200.000 Euro je Vorhaben begrenzt.*
- für Maßnahmen aus Modul 2 (Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien):
- 45 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bzw. der förderfähigen Investitionsmehrkosten
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlichen einen Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten.
- Die Förderung im Modul 2 ist auf 15 Mio. Euro je Vorhaben begrenzt.*
- für die Maßnahmen aus Modul 3 (MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software):
- 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bzw. der förderfähigen Investitionsmehrkosten.
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlichen einen Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten.
- Die Förderung im Modul 3 ist auf 15 Mio. Euro je Vorhaben begrenzt.*
- für Maßnahmen aus Modul 4 (Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen):
- 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bzw. der förderfähigen Investitionsmehrkosten. Der Investitionszuschuss beträgt maximal 500 Euro pro jährlich eingesparte Tonne CO2.
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten. Der Investitionszuschuss beträgt für sie maximal 700 Euro pro jährlich eingesparte Tonne CO2.
- Die Förderung im Modul 4 ist auf 15 Mio. Euro je Vorhaben begrenzt.*
- für Maßnahmen aus Modul 5 (Transformationskonzepte):
- Transformationskonzepte werden mit einer Förderquote von 50 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert.
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen Bonus von 10 Prozentpunkten.
- Die maximale Förderung ist auf 50.000 Euro je Konzept begrenzt.*
- für Maßnahmen aus Modul 6 (Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen):
- Die Maßnahmen werden mit einer Förderquote von 20-33 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert.
- Die Förderung gilt nur für kleine und Kleinstunternehmen.
- Die Förderung im Modul 6 ist auf 200.000 Euro je Vorhaben begrenzt.*
* Ein Vorhaben stellt die Summe aller Maßnahmen, in der Regel an einem Unternehmensstandort, dar.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsformular, welches auf der Website der BAFA zur Verfügung steht. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Programm und dem Antragsverfahren. Das Antragsformular für die Förderung umfasst allgemeine Angaben zum Unternehmen, zu den geplanten Maßnahmen und Ausgaben sowie Angaben zu „De-minimis“-Beihilfen.
Förderfähig sind nur Projekte, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.