Praktische Tipps
Was KMU jetzt tun müssen
Die Corporate Social Responsibility Directive organisiert die Berichtsplicht zu ESG-Themen für Unternehmen. Sie macht die Berichterstattung europäischer Unternehmen zu Environmental-, Social- und Governance-Themen transparent und vergleichbar und soll zu einer nachhaltigeren Wirtschaft führen. Die CSRD fordert, Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten offenzulegen. Gemeint sind Daten zu Emissionen, Energieverbrauch, Wasserverbrauch, Arbeitsbedingungen und Menschenrechten. Doch wer muss wann berichten? Was gilt es zu beachten? Mit welchem Aufwand ist zu rechnen? Hier die wichtigsten Antworten im Überblick.
Wer wann berichten muss
Während große, börsenorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden bereits über das Jahr 2024 gemäß der CSRD berichten müssen, sind kleinere Unternehmen erst 2025 bzw. 2026 in der Pflicht.
Größe
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Kriterien (mind. 2 erfüllt)
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PIE*
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kein PIE
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Groß
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Mitarbeiter > 250
Bilanzsumme > 25 Mio. EUR Nettoumsatz > 50 Mio. EUR |
ab 2024
bzw. 2025 |
ab 2025
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Mittel
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Mitarbeiter ≤ 250
Bilanzsumme ≤ 25 Mio. EUR Nettoumsatz ≤ 50 Mio. EUR |
ab 2026
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keine Verpflichtung
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Klein
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Mitarbeiter ≤ 50
Bilanzsumme ≤ 5 Mio. EUR Nettoumsatz ≤ 10 Mio. EUR |
ab 2026
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keine Verpflichtung
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Kleinst
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Mitarbeiter ≤ 10
Bilanzsumme ≤ 450.000 EUR Nettoumsatz ≤ 900.000 EUR |
keine Verpflichtung
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keine Verpflichtung
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*PIE = Public Interest Entity, d. h. ein Unternehmen von öffentlichem Interesse
Beispiel
Eine Maschinenbaufirma mit 280 Mitarbeitenden und 56 Millionen Euro Jahresumsatz muss beispielsweise über ihr Geschäftsjahr 2025 berichten. Und sollte schon Ende 2024 darauf vorbereitet sein.
Was zu beachten ist
Die CSRD verlangt unter anderem die Einführung von
- Doppelter Materialität (bzw. Wesentlichkeit)
- Nachhaltigkeitsmanagement
- Transparenter Nachhaltigkeits-Governance
Doppelte Materialität, auch doppelte Wesentlichkeit genannt, bedeutet, Nachhaltigkeitsaspekte aus zwei Perspektiven zu betrachten.
- Bei der Outside-In-Perspektive betrachten Unternehmen, wie sich Nachhaltigkeitsfaktoren auf den Wert des Unternehmens auswirken. Wie beeinflussen Klimawandel oder Biodiversität den Cashflow? Biodiversitätsverslust könnte beispielsweise dazu führen, dass bestimmte Pflanzen als Rohstoff für einen Arzneimittelhersteller nicht lieferbar sind.
- Bei der Inside-Out-Perspektive geht es um Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf Menschen, Gesellschaft und Umwelt. Der Arzneimittelhersteller könnte beispielsweise durch Abwässer mit chemischen Rückständen negativ auf die Umwelt einwirken.
Nachhaltigkeitsmanagement bedeutet, als Unternehmen Ziele und Maßnahmen zu benennen, die auf das 1,5°-Ziel einzahlen sowie die ESG-Kriterien berücksichtigen.
Nachhaltigkeits-Governance bezieht sich auf die Frage, wie und wo das Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen verankert ist. Welche strategische Priorität hat es? Beschäftigt sich die Führungsetage damit? Außerdem geht es hier um die Transparenz zu Strukturen und Prozessen.
In drei Phasen zum Bericht
Einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann herausfordernd wirken, ist jedoch einfacher als gedacht.
- Klarheit schaffen: In der Analysephase klären Sie, welche ESG-Faktoren für Ihr Unternehmen relevant sind. So spielen Biodiversitätsfaktoren für ein Software-Unternehmen wahrscheinlich keine Rolle. Werden Personen im Ausland beschäftigt, könnten Menschenrechte aber ein Thema sein. Wichtig bei dieser Analyse: Die zwei Perspektiven im Sinne der doppelten Materialität berücksichtigen.
- Handlungsfähig werden: Entwickeln Sie eine Nachhaltigkeitsstrategie inklusive KPI und definieren Sie einen Plan bzw. Maßnahmen für die Umsetzung. Jetzt geht es darum, Nachhaltigkeit langfristig im Unternehmen zu verankern. Vielen Daten wie Wasser-, Strom- oder Rohstoffverbrauch sollten Sie im eigenen Unternehmen finden.
- Bericht schreiben: Nun berichten Sie über Ihre Strategien und Maßnahmen, um zu einem nachhaltigeren Unternehmen zu werden. Der Bericht sollte genau, zuverlässig und verständlich sein sowie alle für Sie relevanten ESG-Kriterien berücksichtigen. Um Fortschritte in Richtung des 1,5°-Ziels aufzuzeigen, sollten Sie den Bericht regelmäßig aktualisieren. Unabhängige Prüfer validieren Ihren Bericht, bevor Sie ihn rechtzeitig veröffentlichen und somit CSRD-konform werden.
Welches Format hat der Nachhaltigkeitsbericht?
Berichtsinhalte und -struktur sollen den EU-Nachhaltigkeitsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) entsprechen. Für KMU entwickelt die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) diese Standards zurzeit. Ende Juni 2024 sollen sie veröffentlicht werden.
Für den persönlichen Austausch zur EU-Taxonomie und CSRD können Sie uns gerne kontaktieren. Darüber hinaus bieten wir auch einige Weiterbildungen zum Thema an.