IHK Berlin
Landesfachausschüsse
Was ist ein Landesfachausschuss?
Ein Landesfachausschuss (LFA) ist bei einer der 79 IHKs eingerichtet und paritätisch mit in den Fortbildungsprüfungsausschüssen berufenen Prüferinnen und Prüfern besetzt. Die Mitglieder werden für 5 Jahre in den LFA berufen, unabhängig von ihrer Berufung in Prüfungsausschüssen der IHK Berlin. Die Aufwände werden auf Antrag erstattet wie bei der Tätigkeit im Prüfungsausschuss.
Welche Aufgaben hat ein Landesfachausschuss?
Nachdem die bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben von der DIHK-Bildungs-GmbH entwickelt wurden und im Entwurf vorliegen, beginnt die Arbeit des LFA. Aufgabe der Mitglieder der Landesfachausschüsse ist die Prüfung dieser Aufgaben und ihrer Struktur auf Grundlage der jeweiligen Verordnung. Sie legen die zulässigen Hilfsmittel fest und verabschieden die Aufgaben final.
Wie oft tagt ein Landesfachausschuss:
1 – 2 mal pro Jahr.
Welche Voraussetzungen müssen Mitglieder für den LFA mitbringen?
Kandidatinnen und Kandidaten sind bereits berufene Mitglieder in einem nach BBiG berufenen IHK-Prüfungsausschuss des entsprechenden Fortbildungsabschlusses und verfügen über
- mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
- Kenntnis der aktuellen betrieblichen Praxis aus eigener Erfahrung
- Kenntnis der aktuellen beruflichen bzw. betrieblichen Anforderungen des jeweiligen Fortbildungsprofils
- Kenntnis der verbindlichen Vorgaben der Fortbildungsprüfungsordnung bzw. der Fort-bildungsprüfungsregelung sowie des gültigen Rahmenplans als gemeinsame Empfehlung der Sachverständigen
Offene Positionen in den Landesfachausschüssen der IHK Berlin
Die IHK Berlin sucht aktuell berufene Prüferinnen und Prüfer aller drei Bänke (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Lehrer) für die folgenden Fortbildungsabschlüsse
Ansprechpartnerin IHK Berlin
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Geprüfte Gleisbaumeister/-innen
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Geprüfte Personalfachkaufleute
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Geprüfte Polier/-innen
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