Für die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland gelten je nach Herkunftsland und Qualifikation unterschiedliche Regelungen. Diese betreffen einerseits die Einreise nach Deutschland und andererseits den Aufenthalt und die Arbeitsaufnahme in Deutschland. Die IHK Berlin bietet eine weitreichende Unterstützung sowohl ihren Mitgliedsunternehmen bei dem Einreiseverfahren und der Erlangung des passenden Aufenthaltstitels als auch ausländischen Fachkräften bei der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse.
Fachkräfte aus dem Ausland können in Zeiten des Fachkräftemangels eine Lösung sein. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 1. März 2020 hat der Gesetzgeber neue Perspektiven für die Rekrutierung beruflich qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland geschaffen. Mit dem Gesetz und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sollen zusätzlich neue und erleichterte Wege in die Erwerbsmigration eröffnet werden.
Arbeitnehmer aus Drittstaaten (nicht EU/EWR-Staaten), die in Deutschland eine unselbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, benötigen dafür eine Aufenthaltserlaubnis, der die Ausübung dieser Beschäftigung erlaubt. Arbeitnehmer aus der EU bzw. den einem EWR-Staat benötigen hingegen lediglich eine Anmeldung beim den allgemeine Meldebehörden, da sie die (abgesehen von Kroatien) die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit genießen.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sieht erstmals die Möglichkeit eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens für qualifizierte Fachkräfte vor. Hierzu schließt der Arbeitgeber – mit Vollmacht der Fachkraft – einen Vertrag mit dem zuständigen Landesamt für Einwanderung ab. Entscheidender Vorteil ist es, dass dadurch die Dauer des Verfahrens deutlich verkürzt werden kann.
In der IHK Berlin findet eine antragsbegleitende Beratung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) statt. Informieren Sie sich, welche Antragsunterlagen einzureichen sind und wie wir Sie in der Anerkennungsberatung unterstützen können.