Arbeitsmarktpolitik

Arbeitsmarkt aktuell: Informationen und Statistiken zum Berliner Arbeitsmarkt

Juni 2024: In kleinen Schritten zur Weiterbildungskultur

Laut Berliner Bildungszeitgesetz können sich Beschäftigte fünf Tage pro Jahr vom Arbeitgeber freistellen lassen (bei einer Fünf-Tage-Woche) und diese Zeit für berufliche Weiterbildung, politische Bildung oder ehrenamtliches Engagement nutzen. Ziel des Bildungszeitgesetzes war eine deutliche Steigerung der Akzeptanz und Inanspruchnahme des Instruments bei Beschäftigten, deren kollegialem Umfeld und Arbeitgebern. Aktuelle Daten der Senatsarbeitsverwaltung zeigen, dieses geplante Ziel wurde bislang verfehlt. So gab es 2022 einen leichten Aufwuchs auf 6.533 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, jedoch schrumpfte die Zahl im vergangenen Jahr auf 6.386.* Damit machen gerade einmal rund 0,4 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten davon Gebrauch. Drei Viertel davon nahmen an Veranstaltungen zur beruflichen Weiterbildung teil, rund ein Viertel nutzte die Möglichkeit zur politischen Bildung. Eine deutliche Mehrheit der Nutzerinnen und Nutzer ist bereits gut qualifiziert, niedrigqualifizierte Arbeitnehmende sind unterrepräsentiert. Positiv hervorzuheben ist – trotz der geringen Quantität – die Qualität der Bildungszeit. Empirische Studien berichten, dass es aufgrund der intensiven Länge der Formate zu nachhaltigen Lernergebnissen kommt.
Arbeitgebende nun zu verpflichten, ihre Beschäftigten auf nicht genutzte Bildungszeit aufmerksam zu machen und andernfalls eine „Aufhortung“ von Bildungszeittagen einzuführen (Vorschlag der Linksfraktion), ist aus Sicht der IHK nicht sinnvoll. Der Impuls für Bildungszeit muss aus der Belegschaft kommen. Arbeitgeber sollten vielmehr über das Instrument informiert werden, damit sie das Angebot proaktiv im Sinne der Arbeitgeberattraktivität bewerben können. Korrekt ist aber: Die Bildungszeit ist nicht bekannt genug. Hier liegt es an Arbeitnehmervertretungen und der öffentlichen Hand, die Bildungszeit bekannter zu machen. Der Gesetzgeber sollte darüber hinaus die möglichen Bildungsmaßnahmen im Sinne der beruflichen Bildung stärker spezifizieren. Dies würde die Akzeptanz bei Arbeitgebern erhöhen. Dazu wären eine höhere Flexibilisierung beim Beantragen sowie kürzere Warte- und Bearbeitungszeiten sinnvoll. In Summe sollte der Senat nachschärfen, welchen Nutzen das Gesetz auf Dauer erbringen soll. Dafür ist eine wissenschaftliche Evaluierung sinnvoll, um eine arbeitgeberseitig finanzierte Bildungsfreistellung dauerhaft zu verargumentieren.
* Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei Zahlen aus 2022, 2023 und 2024 teilweise um vorläufige Zahlen handelt. Auf Grund von möglichen noch laufenden Zweijahresanerkennungen liegen noch nicht alle Daten vor.
 

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Zahlen im Überblick

Juni 24 Mai 24
Zahl der Arbeitslosen in Berlin
200.396 199.760
Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat
15.519
15.807
Arbeitslosenquote in Prozent
9,5
9,4
Jugendliche Arbeitslose (15 bis unter 25 Jahre)
15.450 15.270
Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat
1.436
1.065
Arbeitslosenquote in Prozent
8,6
8,5
Ältere Arbeitslose (55 bis unter 65 Jahre)
37.354 37.468
Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat
3.044
3.372
Arbeitslosenquote in Prozent
8,9
8,9
Langzeitarbeitslose (1 Jahr und länger arbeitslos)
60.215 60.384
Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat
3.154
3.633
Anteil an gesamter Arbeitslosigkeit in Prozent
30,0
30,2
Arbeitslose Ausländer 85.669 85.356
Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat
7.740
8.459
Arbeitslosenquote in Prozent
17,0
16,9
Gemeldete Arbeitsstellen, Zugang 
5.143 5.850
Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat in Prozent
-4,8
18,3
Gemeldete Arbeitsstellen, Zugang seit Jahresbeginn
33.032 27.889
Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat in Prozent
6,8
9,2
Im April 2024 waren 1.686.500 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 12.500 Personen mehr als im April 2023. Mit dieser Steigerung von 0,7 Prozent liegt die Region 0,2 Prozentpunkte über dem bundesdeutschen Durchschnitt.
Veränderung sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

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