Conrad-Stiftung

Geschichte der Conrad-Stiftung

Die Conrad-Stiftung bei der Industrie- und Handelskammer zu Berlin ist eine langjährige Einrichtung. Sie wurde gegründet im Jahre 1876 von der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin. Anlass war das 50-jährige Jubiläum der Mitgliedschaft des Präsidenten ihres Ältestenkollegiums, Eduard Conrad.
Conrad war geheimer Kommerzienrat, Mitbegründer und haftender Gesellschafter der Berliner Handelsgesellschaft, und bekleidete dieses Amt von 1864 bis zu seinem Tod 1880. Sein Name ist in Berlin mehrfach zu finden. Die mildtätigen Stiftungen waren besonders im vorigen Jahrhundert die privaten Vorläufer der späteren staatlichen Sozialfürsorge. Sie waren in den bürgerlichen Mittelschichten sehr populär. 1913, vor dem Ausbruch des ersten Weltkriegs, bestanden bei der Kaufmannschaft von Berlin und der damals noch jungen hiesigen Handelskammer insgesamt rund 120 Stiftungen mit einem Vermögen von zusammen circa 6,5 Millionen Goldmark und jährlichen Erträgen von etwa 270.000 Mark. Davon wurden rund 1.100 Menschen – in Not geratene Kaufleute, deren Familien und Hinterbliebene – finanziell unterstützt. Zusätzlich unterhielt die Friedrich-Wilhelm-Victoria-Stiftung ein Altersheim in der Elsenstraße in Berlin Treptow. Es gab auch Stiftungen, die die Ausbildung junger Kaufleute fördern sollten, aber diejenigen, die der Altersfürsorge galten, waren weitaus in der Mehrzahl.

Krieg, Inflation und Stiftungskapital

Inflationen und Krisen dezimierten nach dem ersten Weltkrieg die Vermögen der Stiftungen radikal. Die Veränderungen der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen beendeten zudem den Zufluss von Stiftungskapital aus den Unternehmen. Deshalb wurden zahlreiche Restvermögen früherer Einzelstiftungen in die Conrad-Stiftung übernommen. Das gleiche geschah nach dem zweiten Weltkrieg, sodass als letzte selbständige Stiftung die Friedrich-Wilhelm-Victoria-Stiftung 1960 in die Conrad-Stiftung überführt wurde. Deren Altersheim in Treptow wurde vom dortigen Bezirksamt weiter betrieben und war für den im Westteil tätigen Vorstand der Conrad-Stiftung nicht verfügbar. Das Kapitalvermögen der Conrad-Stiftung war nach dem Krieg deutlich geschrumpft. Aus den Zinserträgen konnten etwa 25 alte Menschen regelmäßig mit kleinen Beträgen finanziell unterstützt werden.

Wendezeit

Bei der Wende stellte sich heraus, dass die Friedrich-Wilhelm-Victoria-Stiftung im Ostteil der Stadt weder enteignet noch aufgelöst worden war. Das noch bestehende Altersheim fiel daher an die Conrad-Stiftung. Da die Gebäude und Einrichtungen stark überaltert waren und ein wirtschaftlicher Heimbetrieb auf dem Grundstück nicht hergestellt werden konnte, einigten sich Stiftung und Bezirksamt darauf, den Heimbetrieb einzustellen und das Grundstück zu veräußern. Bedingung war, dass bei einer Neubebauung Altenwohnungen errichtet werden sollten, die im Ostteil Berlins fehlten. Das ist geschehen.
Durch den Verkauf des Grundstücks konnte das Stiftungskapital aufgestockt werden. Das führte dazu, dass die Erträge aus dem Kapital nicht mehr allein für die Förderung in Not geratener Kaufleute und ihrer Hinterbliebenen aus dem Bezirk der Industrie- und Handelskammer zu Berlin ausgegeben werden konnten. Darum wurde der Stiftungszweck um Möglichkeiten für die Förderung von ausbildungsbegleitenden Sonderprojekten in der kaufmännischen Ausbildung erweitert.

Unterstützung durch die Stiftung heute

Ob und in welcher Weise die Stiftung helfen kann, wird daher immer von den Umständen des Einzelfalles und von den finanziellen Möglichkeiten der Stiftung abhängen. Rechtsansprüche auf Hilfeleistungen bestehen nicht. Vielmehr wird der Stiftungsvorstand jeweils nach Lage der Dinge und nach Maßgabe der Stiftungszwecke im Rahmen seiner Möglichkeiten Hilfen gewähren – manchmal aber auch versagen.
Neben den mildtätigen, sozialen Stiftungszweck der Unterstützung unverschuldet in Not geratener Kaufleute ist in der heutigen Zeit stärker das Ziel getreten, die kaufmännische Ausbildung zu fördern. Dafür kann die Conrad-Stiftung Kindern von (bedürftigen) Kaufleuten aus dem Kammerbezirk Berufsausbildungsbeihilfen gewähren. Das gleiche kann auch allgemeiner zur Förderung des kaufmännischen Nachwuchses geschehen, wobei in der Satzung definiert wird, dass darunter in der Regel nicht Studenten oder Absolventen der Universitäten, also der akademische Nachwuchs zu verstehen ist. Der Stiftungsvorstand hat aber dem Kreis des kaufmännischen Nachwuchses wohl die Studierenden an Oberstufenzentren und der Berufs-Akademie zugerechnet. 
Neben der Individualförderung können vor allem aber auch ausbildungsbegleitende Sonderveranstaltungen sowie Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen gefördert werden. Beispielhaft werden in der Satzung solche erwähnt, die dem Ziel dienen, Kenntnisse über internationale Märkte, Förderprogramme und Einrichtungen zu vermitteln und für die Berufspraxis nutzbar zu machen. Das ist jedoch nicht Bedingung. Auch schließt der Umstand, dass unter diesem Titel bisher fast nur staatliche Schulen und Einrichtungen gefördert worden sind, nicht aus, dass auch Projekte von Firmen oder privaten Ausbildungsstätten ebenso gefördert werden können. Wichtig ist lediglich zweierlei: Da es sich um Veranstaltungen handelt, die die normale Berufsausbildung ergänzen und dass es um Projekte, also nicht um bloße Investitionen geht. Auch hier gilt, dass es dem Vorstand der Stiftung vorbehalten bleibt, nach Maßgabe der Satzung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten zu entscheiden.


Für Anträge unverschuldet in Not geratener Kaufleute gibt es keine besonderen Formulare. Sie sind schriftlich aber formlos an die Conrad-Stiftung zu richten. Am besten ist es, die Geschäftsführung der Stiftung vorher telefonisch oder – nach Terminvereinbarung – auch persönlich anzusprechen. Dabei kann vorab erörtert werden, welche Aussichten ein Antrag hat oder auf welche Unterlagen und Gesichtspunkte es für seine Begründung besonders ankommen sollte. Auszubildende nutzen bitte das Antragsformular.
Die Conrad-Stiftung wird wie seit jeher von der Industrie- und Handelskammer verwaltet. Sie ist deshalb auch unter der Adresse und dem Telefonanschluss der Industrie- und Handelskammer zu Berlin zu erreichen. Die Conrad-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts. Sie unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht. Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt und berechtigt, Spenden, Zuwendungen, Erbschaften etc. mit den steuerrechtlich dafür vorgesehenen Wirkungen entgegenzunehmen und zu bestätigen. Die Conrad-Stiftung ist die Verkörperung eines wichtigen Teils der sozialen Verantwortung der Wirtschaft in Berlin.