Fachkräfte

Fünf Wege zur Fachkräfte-Einwanderung

Auf diese unterschiedlichen Arten können nach den neuen Regelungen beruflich qualifizierte Fachkräfte oder qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten in einem deutschen Unternehmen Fuß fassen.
Einige Beispiele:

Einreisegrund: Beschäftigung als qualifizierte Fachkraft

Beispiel:
Eine Person hat in der Türkei ihren Abschluss als Koch erworben und startet bereits dort den Anerkennungsprozess. Von der IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA) bekommt sie die volle Gleichwertigkeit bescheinigt. Die Fachkraft sucht sich einen Arbeitgeber in Deutschland. Beide schließen einen Arbeitsvertrag, und sie kann als anerkannte Fachkraft einreisen. Dafür muss die Person keine Sprachkenntnisse nachweisen.
Vorab im Heimatland geklärt:
  • Anerkennung
  • Arbeitsvertrag
  • Visum

Einreisegrund: Qualifizierungsmaßnahme

Beispiel:
In Ghana hat eine Person einen Abschluss als Elektroniker für Betriebstechnik erworben und möchte nun in Deutschland arbeiten. Sie startet im Heimatland den Prozess der Berufsanerkennung. Die IHK FOSA bescheinigt eine teilweise Gleichwertigkeit. Die Person schließt einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Elektrounternehmen, kann dort die Anpassungsqualifizierung durchführen und die fehlenden Kenntnisse erwerben. Für die Einreise müssen Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.
Vorab im Heimatland geklärt:
  • Anerkennung
  • Arbeitsvertrag
  • Visum
  • Sprachkenntnisse
Prozess in Deutschland:
  • Anpassungsqualifizierung
  • Folgeantrag auf volle Berufsanerkennung
Ziel:
(Weiter-)Beschäftigt als qualifizierte Fachkraft

Einreisegrund: Anerkennungsverfahren und qualifizierte Beschäftigung (Anerkennungspartnerschaft)

Beispiel:
Eine Person hat in Kolumbien einen Abschluss als Bauzeichnerin erworben. Sie schließt einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Bauunternehmen, in der Anlage dazu wird eine Anerkennungspartnerschaft vereinbart. Sie reist nach Deutschland ein, beginnt zu arbeiten und startet kurz danach den Anerkennungsprozess. Bei der Bewertung ihrer Unterlagen wird eine teilweise Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuffestgestellt. Die ihr fehlenden Kenntnisse sowie mangelnde Berufs-erfahrung holt sie bei ihrem Arbeitgebenden im Rahmen der Anerkennungspartnerschaft nach.
Vorab im Heimatland geklärt:
  • mind. zweijährige Ausbildung
  • Arbeitsvertrag
  • Visum
  • Sprachkenntnisse
Prozess in Deutschland:
  • Anerkennungsverfahren
  • ggf. Anpassungsqualifizierung
  • ggf. Folgeantrag auf volle Berufsanerkennung
Ziel:
(Weiter-)Beschäftigung als qualifizierte Fachkraft

Einreisegrund: Beschäftigt als qualifizierte Arbeitskraft

Beispiel:
Eine Person hat in Bosnien und Herzegowina einen Abschluss als Zerspanungsmechaniker erworben und bereits zwei Jahre Berufserfahrung gesammelt. Ein Unternehmen in Deutschland schließt mit ihr einen Arbeitsvertrag.Darin wird ein Bruttojahresgehaltvon 40.770 Euro vereinbart. Für die Einreise und den Aufenthaltbenötigt die Person keine Anerkennung und muss keine Deutschkenntnisse nachweisen.
Vorab im Heimatland geklärt:
  • mind. zweijährige Ausbildung
  • Arbeitsvertrag
  • Visum

Einreisegrund: Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche

Beispiel:
Eine Marokkanerin hat im Heimatland einen Abschluss als Kauffrau für Büromanagement erworben, besitzt Deutschkenntnisse auf B1-Niveau und verfügt über zwei Jahre Berufserfahrung. Sie hat die nötigen Punkte für die Einreise mit einer Chancenkarte erworben, unter anderem für teilweise Gleichwertigkeit, Sprachkenntnisse und Berufserfahrung.
Vorab im Heimatland geklärt:
  • mind. zweijährige Ausbildung
  • Sprachkenntnisse
  • Visum
  • mind. 6 Punkte gemäßChancenkarte
  • Lebensunterhaltssicherung