Agenda
Prioritäten für Berlin
Die IHK hat zehn Maßnahmen skizziert, die aus Sicht der Wirtschaft vorrangig umgesetzt werden müssen, um Stadt und Senat Impulse zu geben.
Neue Koalition, neuer Vertrag: Franziska Giffey, Bürgermeisterin und Wirtschafts- senatorin, und der neue Regierende Bürgermeister, Kai Wegner, unterzeichnen ihre Koalitionsvereinbarung
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„Das Beste für Berlin“, diesen Anspruch hat sich die Regierung mit ihrem am 3. April dieses Jahres vorgestellten Koalitionsvertrag bis zum Ende der Legislatur 2026 gegeben. Wie Sebastian Stietzel, Präsident der IHK Berlin, anlässlich der ersten Senatssitzung betonte, ist das Aufgabenheft des neuen Senats trotz verkürzter Regierungszeit voll.
Umso mehr gilt es „Prioritäten bei den Maßnahmen zu setzen, um Wachstumsbremsen zu lösen und deren Wirkung in dieser Legislatur sicherzustellen“, so Stietzel weiter. Gerade bei den Themen Verwaltung, Stadtentwicklung, Wissenschaft und Bildung müssen dringend erforderliche Maßnahmen wie die Verwaltungsreform, das „Schneller-Bauen-Gesetz“, die Stärkung von Transfers aus der Wissenschaft und die verbesserte Berufsorientierung bis Anfang August, also während der ersten 100 Tage der Regierungszeit, in die Umsetzung kommen.
Weitere dringliche Aufgaben, abgeleitet aus dem Koalitionsvertrag, hat die IHK aus Sicht der Wirtschaft identifiziert. Diese zehn hier skizzierten Maßnahmen gilt es prioritär umzusetzen. Die Politik ist eingeladen, diese Impulse als Orientierung für ihre Arbeit zu nehmen, die Wirtschaft bietet für den Erfolg das Know-how der Berliner Unternehmerinnen und Unternehmer an.
Koalitionsvertrag „Das Beste für Berlin“ |
Aus Sicht der Berliner Wirtschaft sollte hierzu in den ersten 100 Tagen erreicht werden:
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Neuordnung der
Zuständigkeiten von Senat und Bezirken vorantreiben |
Eine Arbeitsgruppe zur Nachfolge des „Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes“ sollte gebildet werden, die sich aus fachlich geeigneten Vertreterinnen und Vertretern der Landes- und Bezirksebene sowie Wirtschaft und Gesellschaft zusammensetzt. Zielsetzung muss es sein, die Zuständigkeiten zwischen Senat und Bezirken neu zu ordnen und eindeutige Aufgabenzuweisung an die Landesbeziehungsweise Bezirksebene zu formulieren. Des Weiteren muss dwie Arbeitsgruppe das Ziel verfolgen, Verwaltungsverfahren zu optimieren, zu beschleunigen oder gegebenenfalls abzuschaffen.
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Bedarfsgerecht fördern, Entwicklungsperspektiven schaffen, Berufsorientierung stärken
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Damit spätestens ab dem Schuljahr 2024/25 weitere standardisierte Vergleichsarbeiten zur Leistungsmessung der Kompetenzen implementiert werden können, sollte ein Konzept für die stufenweise Einführung erarbeitet werden. Die geplanten Maßnahmen zur Stärkung der Berufsorientierung sollte die Senatsbildungsverwaltung verbindlich für alle Schulformen im Berliner Landeskonzept Berufliche Orientierung verankern. Damit alle Kinder mit besseren (sprachlichen) Kompetenzen in die Schule starten, ist die frühzeitige Einladung zu einer Task Force „Kita-Chancenjahr“ notwendig.
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Bauen mit „Schneller-Bauen-Gesetz“ und Genehmigungsfiktionen beschleunigen
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Das Vorhaben zum geplanten „Schneller-Bauen-Gesetz“ ist zu konkretisieren. Das Gesetz sollte die Genehmigungsprozesse zur Beschleunigung von Wohnungsbau umfassen und die Einführung einer genehmigungsfiktion beinhalten. Darüber hinaus bedarf es einer transparenten Darstellung der Folgekosten des Gesetzesvorhabens. Die Bauordnung ist zu novellieren. Dabei sind eine Harmonisierung mit Brandenburg und eine Angleichung an die Musterbauordnung des Bundes entscheidend.
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Gute Bedingungen für den Wirtschaftsverkehr schaffen
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Das Kapitel „Wirtschaftsverkehr“ des Mobilitätsgesetzes sollte vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden. Parallel ist mit der Erstellung eines umfangreichen Konzepts für Laden & Liefern zu beginnen.
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Bündnis für Ausbildung starten
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Das Bündnis für Ausbildung sollte jetzt mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern gestartet werden, um dort alle Themen zur Stärkung der dualen Ausbildung in Berlin zu verabreden. Alle Maßnahmen sollten auf einer belastbaren Datenbasis bezüglich Angebot und Nachfrage erfolgen.
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Steuerung der Fachkräftepolitik zentralisieren
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Ein strategischer Rahmen sollte erarbeitet werden. Ebenso sollten alle politischen Fragen rund um die Fachkräftesicherung in Berlin (mit einem konkreten Ansprechpartner für das Gesamtthema) zentralisiert werden. Darüber hinaus ist ein Maßnahmenpaket zu entwickeln, das die Hebung aller Potenziale auf dem Arbeitsmarkt zum Inhalt hat sowie sämtliche dazugehörigen Instrumente wie die Stärkung der Fachkräfteeinwanderung.
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Zentrengipfel und „Task Force
Zentrenentwicklung“ initiieren |
Der Zentrengipfel sollte konstituiert werden. Die ersten Standorte für eine „Task Force Zentrenentwicklung“ sollten identifiziert und eingerichtet werden. Bei der Erarbeitung von Konzepten für diese Standorte ist die breite Beteiligung der Anrainer und weiterer Nutzergruppen sicherzustellen.
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Idee einer Expo 2035 prüfen und
Beteiligungsprozess entwickeln |
Die Weltausstellung 2035 ist eine einmalige Chance für eine zeitlich fokussierte und zugleich alle Bereiche umfassende Stadtentwicklung der nächsten 12 Jahre. Um sich national und international durchzusetzen, muss Berlin den Prozess jetzt starten und die Bewerbung mit der Stadtgesellschaft genauso wie mit der Bundesregierung diskutieren.
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Hochschulverträge weiterentwickeln
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Die Gespräche zu den neuen Hochschulverträgen sollten erfolgreich abgeschlossen werden, sodass das parlamentarische Verfahren schnellstmöglich starten kann. Inhaltlich ist der Transfer als dritte Säule gleichberechtigt neben Lehre und Forschung zu verankern und die Grundfinanzierung dafür zu sichern. Es sollte unter Einbeziehung der Wirtschaft ein neues Indikatoren-Set für alle Hochschulen entwickelt werden, das je nach Hochschulprofil flexibel ist, die Zielerreichung von Transferaktivitäten hochschulindividuell messbar macht und echte Anreize für die Hochschulmitglieder setzt.
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Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“
schaffen |
Die geplanten Maßnahmen des neuen Sondervermögens müssen jetzt zügig konkretisiert werden. Als Grundlage dafür sollte das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm genutzt und angepasst werden. Niedrigschwellige Maßnahmen (z. B. Fortführung und Erweiterung der Förderkulisse zur energetischen Gebäudesanierung) sowie Maßnahmen mit großer Hebelwirkung (z. B. Erstellung eines Wärmekatasters) gilt es als Erstes zu definieren und entsprechend mit Budgets, personellen Kapazitäten, Zuständigkeiten und Fristen zu hinterlegen.
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