Aus- und Weiterbildung
Sachlich zeitliche Gliederung einer Berufsausbildung
Die Berufsausbildung soll die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem geordneten Ausbildungsgang vermitteln. Die Ausbildungsordnung bildet mit dem Ausbildungsrahmenplan für jeden anerkannten Ausbildungsberuf die Grundlage für eine ordnungsgemäße Ausbildung. Sie soll den technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechen. Diese Vorschrift aus § 1 Berufsbildungsgesetz (BBIG) findet seine Fortsetzung als Verpflichtung für den Betrieb, den Ausbildungsablauf in Form einer sachlichen und zeitlichen Gliederung in die Niederschrift des Berufsausbildungsvertrages aufzunehmen (§ 11 Abs. 1 Nr.1 BBIG).
- Bei der Entwicklung einer sachlichen und zeitlichen Gliederung bieten die für den Ausbildungsberuf zuständigen Ausbildungsberater der IHK Berlin Unterstützung an.
- Mustergliederungen Sie finden zudem im Downloadbereich des jeweiligen Ausbildungsberufes.
Planung der betrieblichen Ausbildung
Die Ausbildungsordnung kann den betrieblichen Ausbildungsablauf nicht in allen Einzelheiten festlegen. Daher ist der Ausbildungsrahmenplan auch nur als Anleitung zu verstehen, der den betrieblichen und individuellen Gegebenheiten anzupassen ist. Der Anleitungscharakter des Ausbildungsrahmenplanes wird durch eine Flexibilitätsklausel in der Ausbildungsordnung unterstrichen. Gleichwohl wird empfohlen, den vorgegebenen Zeitrahmen oder die genannten Zeitrichtwerte nicht über- bzw. zu unterschreiten. Damit soll die mit dem Rahmenlehrplan der Schule erfolgte Abstimmung der Lerninhalte möglichst eingehalten werden. Allerdings muß der betriebliche Ausbildungsplan bei einer verkürzten und einer verlängerten Ausbildung oder einer vorzeitigen Prüfung entsprechend angepasst werden. Die aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse des Ausbildungsrahmenplanes sind Mindestanforderungen, zu deren Vermittlung jeder Betrieb in der Lage sein muß. Können nicht alle vorgeschriebenen Fertigkeiten und Kenntnisse im Betrieb vermittelt werden, kann die Vermittlung dieser Ausbildungsabschnitte im Verbund mit anderen Unternehmen erfolgen. Das Verbundbüro Berlin unterstützt bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern und der Organisierung des Ausbildungsverbundes.
Die Ausbildungsordnung kann den betrieblichen Ausbildungsablauf nicht in allen Einzelheiten festlegen. Daher ist der Ausbildungsrahmenplan auch nur als Anleitung zu verstehen, der den betrieblichen und individuellen Gegebenheiten anzupassen ist. Der Anleitungscharakter des Ausbildungsrahmenplanes wird durch eine Flexibilitätsklausel in der Ausbildungsordnung unterstrichen. Gleichwohl wird empfohlen, den vorgegebenen Zeitrahmen oder die genannten Zeitrichtwerte nicht über- bzw. zu unterschreiten. Damit soll die mit dem Rahmenlehrplan der Schule erfolgte Abstimmung der Lerninhalte möglichst eingehalten werden. Allerdings muß der betriebliche Ausbildungsplan bei einer verkürzten und einer verlängerten Ausbildung oder einer vorzeitigen Prüfung entsprechend angepasst werden. Die aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse des Ausbildungsrahmenplanes sind Mindestanforderungen, zu deren Vermittlung jeder Betrieb in der Lage sein muß. Können nicht alle vorgeschriebenen Fertigkeiten und Kenntnisse im Betrieb vermittelt werden, kann die Vermittlung dieser Ausbildungsabschnitte im Verbund mit anderen Unternehmen erfolgen. Das Verbundbüro Berlin unterstützt bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern und der Organisierung des Ausbildungsverbundes.
Im Einzelnen ist bitte folgendes zu beachten:
- Die sachliche und zeitliche Gliederung muss dem tatsächlichen Ausbildungsablauf des Auszubildenden innerhalb der Ausbildungsstätte entsprechen; es darf sich nicht um einen fiktiven oder idealtypischen Ablauf handeln.
- Die zeitliche Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse kann in größeren Zeitabschnitten zusammengefasst werden, die mindestens nach Monaten zu bemessen und auf die einzelnen Ausbildungsjahre zu verteilen sind.
- Nach Möglichkeit sollten auch die jeweiligen Ausbildungsorte, Abteilungen, Ausbildungswerkstätten genannt werden. Bei vorgeschriebenen außer- und überbetrieblichen Ausbildungsabschnitten müssen diese mit Zeitangabe genannt werden.
- Der betriebliche Ausbildungsplan ist nach § 98 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig und kann durch den Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung kontrolliert werden.
- Es sollte ein Hinweis aufgenommen werden, dass eine Änderung im Zeitablauf aus betriebsbedingten Ursachen oder aus Gründen, die in der Person des Auszubildenden liegen, jederzeit möglich ist.
- Der betriebliche Ausbildungsplan ist unmittelbarer Bestandteil des Ausbildungsvertrages und deshalb mit dem Ausbildungsvertrag und ggf. anderen erforderlichen Unterlagen zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der IHK Berlin einzureichen. Vor Beginn der Ausbildung ist der betriebliche Ausbildungsplan der/m Auszubildenden auszuhändigen.
Kontakt
Dominic Leiner
Team Ausbildungsberatung