Aus- und Weiterbildung

Fahrzeugpfleger/in


Informationen über die Regelung zum/zur Fahrzeugpfleger/in
Bewerbungen richten Sie bitte direkt an Betriebe.

Personenkreis

Die Ausbildungsregelung zum/zur Fahrzeugpfleger/in richtet sich an Personen, die unter § 66 Berufsbildungsgesetz fallen.

Arbeitsgebiet

Fahrzeugpfleger/innen sind mit der Pflege von Fahrzeugen betraut. Sie haben Kenntnisse über zu pflegende Fahrzeuge, besitzen Kenntnisse bei der Handhabung und Pflege von Werkzeugen, Geräten und technischen Einrichtungen sowie von Reinigungs-, Pflege- und Korrosionsschutzmitteln.

Branchen und Betriebe

Unternehmen der Fahrzeugpflege.

Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind folgende Fertigkeiten und Kenntnisse:
  1. Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz; Arbeitssicherheit
  2. Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
  3. Kenntnisse über die zu pflegenden Fahrzeuge
  4. Kenntnisse der Reinigungs-, Pflege- und Korrosionsschutzmittel
  5. Kenntnisse, Handhabung und Pflege von Werkzeugen, Geräten und technischen Einrichtungen
  6. Ausführung von Fahrzeuginnen- und -außenreinigung und Pflege
  7. Korrosionsschutz
  8. Einfache Wartungsarbeit
  9. Technische Kommunikation

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit beträgt 2 Jahre.