Aus- und Weiterbildung
Mediengestalter/-in für Bild und Ton
IInformation zum Ausbildungsberuf
Ausbildungsplätze können recherchiert werden über: IHK-Lehrstellenbörse sowie www.ausbildung.berlin
Ausbildungsplätze können recherchiert werden über: IHK-Lehrstellenbörse sowie www.ausbildung.berlin
Der Beruf ist im Rahmen eines Neuordnungsverfahren modernisiert und weiterentwickelt worden. Die neue Verordnung ist zum 1. August 2020 in Kraft getreten. Die Verordnung von 2006 trat damit am 31. Juli 2020 außer Kraft. Auf bestehende Ausbildungsverträge hat die Neuordnung keine Auswirkungen. Ausbildungsverträge, welche ab dem 1. August 2020 beginnen, unterliegen der ab 1. August 2020 gültigen Verordnung.
Zukünftig sind Wahlqualifikationen in der Ausbildung festzulegen, welche im zweiten und dritten Ausbildungsjahr Anwendung finden und im Ausbildungsvertrag mit anzugeben sind.
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
1. wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
a) in einer ersten Wahlqualifikation, die zwanzig Wochen dauern soll, und
b) in einer zweiten Wahlqualifikation, die zwölf Wochen dauern soll, sowie
3. wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Zukünftig sind Wahlqualifikationen in der Ausbildung festzulegen, welche im zweiten und dritten Ausbildungsjahr Anwendung finden und im Ausbildungsvertrag mit anzugeben sind.
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
1. wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
a) in einer ersten Wahlqualifikation, die zwanzig Wochen dauern soll, und
b) in einer zweiten Wahlqualifikation, die zwölf Wochen dauern soll, sowie
3. wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
- Berufliche Tätigkeitsfelder
Planen von Bild- und Tonproduktionen nach inhaltlichen und gestalterischen Gesichtspunkten, Ausarbeiten und Umsetzen von redaktionellen Inhalten, Auswählen von Produktionsmitteln, Organisieren von Produktionsteams, Vorbereiten und in Betrieb nehmen von medienspezifischen Produktionssystemen, Herstellen von audiovisuellen Medienprodukten mit und ohne Regieeinrichtungen, Einsetzen von Licht unter Berücksichtigung der technischen und gestalterischen Anforderungen, Aufnehmen von Bild- und Tonmaterial, Nachbearbeiten von Bild- und Tonmaterial, Herstellen und Bearbeiten von Tonaufnahmen, Vermeiden von Gefährdungen bei Produktionen, Einhalten von rechtlichen Grundlagen der Medienproduktion.
Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf.
Für die Ausbildungspraxis:
Die Umsetzungshilfe erläutert das Berufsbild, die Ausbildungsinhalte sowie die Prüfungsanforderungen und gibt praktische Hinweise zur Durchführung der Ausbildung.
- Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
- Berufsschule:
Oberstufenzentrum Kommunikation, Information- und Medientechnik
Osloer Straße 23-26, 13359 Berlin
Telefon: +49 30 49 307-0
Telefax: +49 30 49 307-100
E-Mail: sekretariat@oszkim.de
Internet: www.oszkim.de
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