Standortpolitik

Berufskraftfahrerqualifikation

Prüfung und Weiterbildung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr
Am 1. Oktober 2006 ist das "Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr" in Kraft getreten.

Danach müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen. Dies gilt auch für den Werksverkehr. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, unabhängig davon, ob sie selbstständig oder abhängig beschäftigt sind. Die Pflicht zu einer Grundqualifikation besteht für Fahrerinnen und Fahrer im Personenverkehr seit dem 10. September 2008 und im Güterkraftverkehr seit dem 10. September 2009. Fahrerinnen und Fahrer, die bis zu diesen Daten bereits eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, brauchen keine Grundqualifikation zu erwerben. Allerdings sind sie verpflichtet innerhalb von fünf Jahren eine erste Weiterbildung zu absolvieren, die dann alle fünf Jahre zu wiederholen ist.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserem Merkblatt zur Berufskraftfahrerrichtlinie unter "Weitere Informationen".

Die Durchführung und Kontrolle der Prüfungen obliegt den Industrie- und Handelskammern. Unter Federführung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) ist hierzu eine Satzung erarbeitet worden, die eine bundesweit einheitliche Durchführung der Prüfung gewährleistet. Die Satzung regelt die Prüfungsanforderungen und das Verfahren der Prüfung. Die Vollversammlung der Bergischen IHK hat diese Satzung am 29. November 2007 beschlossen und wurde im April 2018 novelliert. Die Satzung ist vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Verkehr genehmigt worden und mit Ihrer Veröffentlichung in der IHK-Zeitschrift "Bergische Wirtschaft" in Kraft getreten.
Die Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten zur Vorbereitung auf die Prüfung beziehungsweise zur Durchführung der Weiterbildungsmaßnahmen obliegt der Bezirksregierung Düsseldorf. Die entsprechenden Ansprechpartner finden Sie in der Menüleiste unter "Weitere Informationen".
Die Satzung für die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr finden Sie unter "Weitere Informationen".

In Ergänzung zur Satzung haben die IHKs die gemeinsamen Richtlinien veröffentlicht, die die Einzelheiten der Anforderungen in den Prüfungen und der Bewertung der Prüfungsleistungen regeln. Insbesondere die Durchführung und Bewertung der praktischen Prüfung innerhalb der Grundqualifikation wird hier detailliert erläutert.

Die Richtlinien gemäß § 5 Absatz 14 der Satzung für die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr stehen unter "Weitere Informationen" zum Download bereit.