Das Deutschlandticket
Das Deutschlandticket ermöglicht deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum. Reisende können also alle Busse und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in ganz Deutschland nutzen. Ausgenommen sind der Fernverkehr und Fahrten in der ersten Klasse.
Das Deutschlandticket gibt es im monatlich kündbaren Abonnement. Wer bereits ein Abonnement oder ein Jobticket besitzt, muss in der Regel nicht aktiv werden. Kunden werden von ihrem Abo-Center über das weitere Vorgehen informiert und können entscheiden, ob sie einen Wechsel zum Deutschlandticket vornehmen möchten oder ob ihr aktuelles Abo bestehen bleiben soll.
Zum 1. Januar 2025 wurde der Preis des Tickets von zuvor 49 Euro auf 58 Euro angehoben.
Jobticket
Damit hat jedes Unternehmen die Möglichkeit , seinen Beschäftigten das Deutschlandticket als “Jobticket” bereitzustellen. Denn die bisherige Mindestabnahmemenge entfällt. Damit profitieren vor allem auch die kleinen und mittleren Unternehmen, die ihren Beschäftigten ein niedrigschwelliges Angebot zur Nutzung der ÖPNV zu machen.
Das Jobticket ist im Vergleich zum Regelangebot besonders ermäßigt: Wenn Arbeitgeber 25 Prozent des Ticketpreises übernehmen, kann noch einmal ein zusätzlicher Abschlag von fünf Prozent gewährt werden.
Weitere Informationen zum Jobticket finden Sie hier.
Lohnsteuerliche Behandlung des Deutschlandtickets bei Zuschüssen des Arbeitgebers
Zuschüsse, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu deren Aufwendungen für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel gewähren, sind grundsätzlich nach § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz steuerfrei. Dabei ist die Steuerbefreiung allerdings auf die Höhe der Aufwendungen des Arbeitnehmers beschränkt. Werden höhere Zuschüsse gezahlt, als der Arbeitnehmer Aufwendungen hatte, ist der Differenzbetrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln.