Prüfung der Wahlberechtigung

Stellen Sie hier fest, ob Ihr Unternehmen in die richtige Wahlgruppe/Wählerliste eingetragen wurde.
An der IHK-Wahl können nur die Unternehmen teilnehmen, die bei der IHK als wahlberechtigt registriert sind. Auch können nur Vertreter wahlberechtigter Unternehmen für die Vollversammlung kandidieren. Daher sollten sich interessierte Gewerbetreibende rechtzeitig davon überzeugen, dass ihr Unternehmen bei der IHK eingetragen ist und auch der richtigen Wahlgruppe zugeteilt wurde.
Wer feststellt, dass sein Unternehmen nicht oder nicht richtig in der Wählerliste eingetragen ist, kann eine Berichtigung beantragen. Das ist beispielsweise wichtig, wenn sich im Laufe der Zeit die Branche eines Unternehmens oder der gewerbliche Schwerpunkt geändert hat. Vertreter von GmbH & Co. KGs sollten prüfen, ob die Verwaltungs-GmbH in der Wahlgruppe einsortiert ist, in der sich die Kommanditgesellschaft befindet.
Mit wenigen Klicks können Sie sich hier von Ihrer Wahlberechtigung überzeugen.
Achtung: Eine Berichtigung der Wahlgruppe oder des Wahlbezirks kann nur bis 16.09.2024 bei der IHK geltend gemacht werden.