Hinweisgeberstelle

Das Hinweisgeberschutzgesetz bezweckt den Schutz natürlicher Personen, die Gesetzesverstöße oder sonstige Missstände melden, die sie im Rahmen oder im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit beobachtet haben. Hinweisgebende können daher alle sein, die Informationen über Verstöße im beruflichen Kontext erlangen.
Die Bergische IHK hat eine Hinweisgeberschutzstelle geschaffen. Diese Stelle ist Ansprechpartner bei Hinweisen auf
  • Straftaten der Mitarbeitenden der Bergischen IHK und der ehrenamtlich tätigen Personen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für die IHK stehen (zum Beispiel Betrug, Korruption, Unterschlagung, Untreue, Diebstahl, Verrat von Geschäftsgeheimnissen) sowie
  • sonstige Formen unzulässiger oder unredlicher Verhaltensweisen des oben genannten Personenkreises, die im Zusammenhang mit deren Tätigkeit für die Bergische IHK stehen, sofern diese Verstöße straf- oder bußgeldbewährt sind.
Die Hinweisgeberstelle ist nicht für allgemeine Beschwerden, die keinen Rechtsverstoß darstellen. Falls IHK-Mitglieder Beschwerden mitteilen wollen, sind in diesem Fall die direkten Ansprechpartner zu kontaktieren. Auch für Beschwerden gegen IHK-Mitglieder sind die fachlich zuständigen Stellen zu kontaktieren.
Die Hinweisgeberstelle nimmt Meldungen absolut vertraulich entgegen. Die Hinweisgeberstelle gibt die Informationen ausschließlich in Absprache mit dem Hinweisgeber an die Bergische IHK weiter. Die Bergische IHK leitet gegebenenfalls die erforderlichen Schritte ein. Natürlich können Hinweise auch anonym abgegeben werden. Eine Rückmeldung an den Hinweisgeber erfolgt innerhalb von drei Monaten. In begründeten Fällen ist eine Rückmeldung in bis zu sechs Monaten möglich.
Die Hinweisgeberstelle wird betreut von:
Rechtsanwältin Dr. Kathrin J. Niewiarra (Ombudsanwältin)
Philippistr. 11
14059 Berlin
Telefon: +49 30 403 675 023 (Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr)
Email: bergische.ihk@compliance-aid.com

Hinweise können der Hinweisgeberstelle per E-Mail, per Post oder telefonisch erteilt werden. Bitte achten Sie bei allen Kommunikationswegen darauf, dass Sie keine Informationen zu Ihrer Person übermitteln, wenn Sie Ihre Identität nicht offenbaren wollen.
Auf ausdrücklich Wunsch kann für eine Meldung innerhalb einer angemessenen Zeit eine persönliche Zusammenkunft mit der für die Entgegennahme der Meldung zuständigen Person der externen Meldestelle vereinbart werden. Mit Ihrer Einwilligung als hinweisgebende Person, kann die Zusammenkunft auch im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Meldung bei einer externen behördlichen Stelle über nachfolgenden Link: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html