Gebührentarif

Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid vom 15. Dezember 1999, zuletzt geändert am 02. August 2024.
Gebühren können mit Bescheidnummer per Überweisung oder EC-Kartenzahlung (nur in der Hauptgeschäftsstelle Wuppertal) beglichen werden.
Gebühr
EUR
I. Beglaubigungen, Bescheinigungen, Abschriften
1. Beglaubigung von Fotokopien, Abschriften, Unterschriften und Rechnungen
8,00 €
2. Ausstellung von Ursprungszeugnissen
8,00 €
3. Elektronische Ausstellung von Ursprungszeugnissen
9,00 €
4. Ausstellung und Bereinigung von Carnets
37,00 €
5. Ausstellung von Zweitschriften von Prüfungszeugnissen, Befähigungsnachweisen und Erlaubnis- und Bestellungsurkunden
49,00 €
6. Anfertigung von unbeglaubigten Kopien und Ausdrucken
je DIN A4 – Kopie von Papiervorlagen 0,10 €
je DIN A3 – Kopie von Papiervorlagen 0,15 €
je Computerausdruck 0,25 €
II. Öffentliche Bestellungen und Vereidigungen
1. Erstmalige Bestellung von Sachverständigen sowie Bestellung von Versteigerern 1.300,00 €
2. Wiederbestellung von Sachverständigen nach Ablauf einer befristeten Bestellung 400,00 €
3. Tenorerweiterung bei Sachverständigen und Versteigerern
1003,00 €
4. Erstmalige Bestellung von Handelshilfspersonen (Messer, Zähler, Probenehmer,
Eichnehmer und sonstige)
1300,00 €
5. Wiederbestellung von Handelshilfspersonen 400,00 €
6. Tenorerweiterung bei Handelshilfspersonen 997,00 €
III. Berufsbildung
1. Zwischen- und Abschlussprüfungen
1.1 Zwischen- und Abschlussprüfungen
(Gesamtgebühr)
- Verkäufer/in
207,00 €
- kaufm. Berufe ohne Fertigkeitsprüfung
207,00 €
- kaufm. Berufe mit Fertigkeitsprüfung
251,00 €
- gewerbl.-techn. Berufe - ungestuft
383,00 €
- gewerbl.-techn. Berufe - zweistufig
423,00 €
- 1. Stufe
423,00 €
1.2 Abschlussprüfungen (ohne Zwischenprüfung)
- kaufm. Berufe ohne Fertigkeitsprüfung
157,00 €
- kaufm. Berufe mit Fertigkeitsprüfung
178,00 €
- gewerbl.-techn. Berufe - ungestuft
258,00 €
- gewerbl.-techn. Berufe - zweistufig 306,00 €
2. Prüfungen für Externe und Umschüler
Gebühren wie 1.1. bis 1.2.
2.1 Prüfungsgebühr von Überstellungen, Externe, Umschüler
Komplette Abschlussprüfung (inkl. Zwischenprüfung/Teil 1)
Jeweils die doppelte Gebühr wie bei den Gesamtgebühren unter III Berufsbildung 1.1 bis 1.2
3. Wiederholungsprüfungen bei Abschlussprüfungen
3.1. Wiederholung der gesamten Prüfung
Gebühren wie 1.2.
3.2. Teilwiederholung
halbe Gebühr von 1.2.
4. Prüfung von Zusatzqualifikationen von Auszubildenden
4.1. Fremdsprachen
169,00 €
4.2. Vollwiederholung
volle Gebühr
4.3. Teilwiederholung
halbe Gebühr
5. Fortbildungsprüfungen
5.1 Meister
- Meister
651,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 234,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 296,00 €
5.2 Fachwirte/Fachkaufleute
554,00 €
- Fachwirt/Fachkaufmann
679,00 €
(Stufenprüfung: Verbindliche Reihenfolge; Bestehen der 1. Stufe ist Bedingung zur Teilnahme an der 2. Stufe)
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 281,90 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 345,00 €
5.3 Betriebswirt/Technischer Betriebswirt
691,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 206,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 280,00 €
Projektarbeit 141,00 €
5.4 Ausbilderprüfung
- Ausbilderprüfung gemäß AEVO
253,00 €
- Ergänzungsprüfung praktischer Teil 130,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 79,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 140,00 €
5.5 Sonstige Fortbildungsprüfungen
- Technische Fortbildungsprüfungen
300,00 €
5.6 Fremdsprachenprüfungen
140,00 €
6. Wiederholungsprüfung
- Gesamtwiederholung
100 %
- Teilwiederholung
50 %
7. Bearbeitung von Anträgen
7.1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
125,00 €
7.2 Bestätigung des Qualifizierungsbildes
131,00 €
7.3 Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG
7.3.1 Bescheid über Gleichwertigkeitsfeststellung in Abhängigkeit vom voraussichtlichen Aufwand
100,00 € bis 600,00 €
7.3.2 Ablehnung eines Antrages aufgrund § 6 Abs. V oder 15 Abs. II Berufsqualifikationsgesetz
100,00 € bis 200,00 €
7.3.3 Rücknahme eines Antrages vor dessen Bescheidung
0,00 € bis 300,00 €
7.3.4 Erneute Antragstellung zum selben Beruf innerhalb von fünf Jahren nach erstmaliger Bescheidung
100,00 € bis 300,00 €
7.3.5 Rücknahme bzw. Widerruf eines Bescheides über Gleichwertigkeitsfeststellung, sofern im Verantwortungsbereich des Antragsstellers begründet
Die gleiche Gebühr
wie für die
angegriffene Sachentscheidung
7.3.6 Zusätzliche Auslagen bei Anwendung § 14, BQFG
Entscheidet sich der Antragsteller für die Inanspruchnahme von § 14, BQFG, werden die anfallenden Kosten (Personal-,Raum- und Materialkosten) gesondert als Auslagen in Rechnung gestellt. Die Höhe richtet sich nach dem angewendeten Verfahren, dem Material-, Maschinen- und Zeitaufwand.
Tatsächliche Kosten
des Verfahrens
7.3.7 Zeugnis gemäß BQFG 275,00 €
7.4 Sonstiges
7.4.1 Umschulung Erstantrag 520,00 €
7.4.2 Umschulung Folgeantrag 43,00 €
7.4.3 Bestätigung von Ausbildungszeiten (z.B. für die Rente) 41,00 €
7.4.4 Beglaubigungen 16,00 €
7.4.5 Bearbeiten von Anträgen auf Zulassung nach §45 Abs.2 BBIG 82,00 €
7.4.6 Widerrufliche Zuerkennung fachl. Eignung nach §30 Abs.6 BBIG 71,00 €
7.4.7 AEVO Befreiung 71,00 €
7.4.8 Antrag/Bestätigung Qualifizierungsbild 131,00€
IV. Sachkundeprüfungen, Unterrichtungs- und Erlaubnisverfahren
1. Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen des Straßenpersonen- und des Güterkraftverkehrs
a) Verkehr mit Taxen und Mietwagen
166,00 €
*Stornogebühr bis zwei Wochen vor der Prüfung 42,00 €
*Stornogebühr weniger zwei Wochen vor der Prüfung 57,00 €
b) Straßenpersonenverkehr ausgenommen Taxen- und Mietwagen (Omnibus)
212,00 €
*Stornogebühr bis zwei Wochen vor der Prüfung 44,00 €
*Stornogebühr weniger zwei Wochen vor der Prüfung 57,00 €
c) Güterkraftverkehr
223,00 €
*Stornogebühr bis zwei Wochen vor der Prüfung 31,00 €
*Stornogebühr weniger zwei Wochen vor der Prüfung 49,00 €
2. Anträge auf Ausstellung einer Fachkundebescheinigung
a) Entscheidung über Antrag auf Anerkennung der Fachkunde aufgrund leitender Tätigkeit
181,00 €
*Stornogebühr bis zwei Wochen vor der Prüfung 34,00 €
*Stornogebühr weniger zwei Wochen vor der Prüfung 39,00 €
b) Ausstellung einer Fachkundebescheinigung aufgrund gleichwertiger Abschlußprüfung
28,00 €
c) Umschreibung einer beschränkten Fachkundebescheinigung
28,00 €
d) Ausstellung einer Zweitschrift
22,00 €
3. Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz
58,00 €
4. Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
*Kooperation mit der IHK Düsseldorf


5. Erlaubnis-, Prüfungs- und Registrierungsverfahren im Versicherungsvermittlerrecht
a) Erlaubnisverfahren
- Erteilung der Erlaubnis für Versicherungsvermittler und
-berater
250,00 €
- Befreiung von der Erlaubnispflicht gemäß § 34 d Absatz 6
Gewerbeordnung
160,00 €
b) Prüfungsverfahren
- Gesamtprüfung
406,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 73,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 73,00 €
- Wiederholung praktische Prüfung
210,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 27,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 27,00 €
c) Registrierungsverfahren
- Registrierung
59,00 €
- Ergänzung weiterer EU/EWR-Staaten
20,00 €
- Änderung von Registerdaten
(außerhalb der Gewerbeanmeldung)
34,00 €
- Schriftliche Auskunft aus dem Register
15,00 €
6. Prüfung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
a) Grundqualifikation
- Gesamtprüfung
1785,00 €
*Stornogebühr bis zwei Wochen vor der Prüfung 79,00 €
*Stornogebühr weniger zwei Wochen vor der Prüfung 96,00 €
- Gesamtprüfung Quereinsteiger
1673,00 €
*Stornogebühr bis zwei Wochen vor der Prüfung 81,00 €
*Stornogebühr weniger zwei Wochen vor der Prüfung 103,00 €
- Gesamtprüfung Umsteiger
1154,00 €
*Stornogebühr bis zwei Wochen vor der Prüfung 73,00 €
*Stornogebühr weniger zwei Wochen vor der Prüfung 105,00 €
b) Wiederholungs-/ Teilprüfung Grundqualifikation
- Theoretische Prüfung
77,00 €
*Stornogebühr bis zwei Wochen vor der Prüfung 25,00 €
*Stornogebühr weniger zwei Wochen vor der Prüfung 35,00 €
- Theoretische Prüfung Quereinsteiger
54,00 €
*Stornogebühr bis zwei Wochen vor der Prüfung 20,00 €
*Stornogebühr weniger zwei Wochen vor der Prüfung 30,00 €
- Theoretische Prüfung Umsteiger
56,00 €
*Stornogebühr bis zwei Wochen vor der Prüfung 23,00 €
*Stornogebühr weniger zwei Wochen vor der Prüfung 32,00 €
- Praktische Prüfung
1362,00 €
*Stornogebühr bis zwei Wochen vor der Prüfung 61,00 €
*Stornogebühr weniger zwei Wochen vor der Prüfung 80,00 €
- Praktische Prüfung Quereinsteiger
1362,00 €
*Stornogebühr bis zwei Wochen vor der Prüfung 58,00 €
*Stornogebühr weniger zwei Wochen vor der Prüfung 80,00 €
- Praktische Prüfung Umsteiger
937,00 €
*Stornogebühr bis zwei Wochen vor der Prüfung 58,00 €
*Stornogebühr weniger zwei Wochen vor der Prüfung 77,00 €
c) Beschleunigte Grundqualifikation
- Theoretische Prüfung
115,00 €
*Stornogebühr bis zwei Wochen vor der Prüfung 47,00 €
*Stornogebühr weniger zwei Wochen vor der Prüfung 57,00 €
- Theoretische Prüfung Quereinsteiger
102,00 €
*Stornogebühr bis zwei Wochen vor der Prüfung 43,00 €
*Stornogebühr weniger zwei Wochen vor der Prüfung 55,00 €
- Theoretische Prüfung Umsteiger
85,00 €
*Stornogebühr bis zwei Wochen vor der Prüfung 45,00 €
*Stornogebühr weniger zwei Wochen vor der Prüfung 50,00 €
d) Ausstellung einer Ersatzbescheinigung
30,00 €
7. Erteilung von Bescheinigungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
a.) Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung aufgrund mehrerer Teilprüfungen
24,00 €
b.) Entscheidung über die Erteilung einer vorläufigen Sachkundebscheinigung aufgrund einschlägiger Vorkenntnisse
50,00 €
8. Verfahren der Anerkennung und Aberkennung der Sachkunde für die Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw)
a.) Feststellung, Aberkennung oder Verlängerung der Sachkunde für die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen
25,00 €
b.) Änderung von Registerdaten der Sachkundigen
20,00 €
9. Erlaubnis-, Prüfungs- und Registrierungsverfahren im Finanzanlagenvermittlerrecht
a.) Erlaubnisverfahren
aa.) Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 f Absatz 1 Gewerbeordnung
- im Umfang einer Kategorie
320,00 €
- im Umfang von zwei oder drei Kategorien
350,00 €
bb.) Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Abs. 2 Gewerbeordnung bei Vorlage einer Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Gewerbeordnung
250,00 €
cc.) Erweiterung der Kategorie(n) nach § 34 f Absatz 1 Gewerbeordnung
- innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung einer Erlaubnis
80,00 €
- nach mehr als sechs Monaten nach Erteilung einer Erlaubnis
120,00 €
dd.) Sonstige Verwaltungshandlungen
25,00 € bis 100,00 €
b.) Prüfungsverfahren
aa.) Vollprüfung
- 3 Kategorien
599,00 €
- 2 Kategorien
599,00 €
- 1 Kategorie
565,00 €
bb.) Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil)
- 3 Kategorien
410,00 €
- 2 Kategorien
410,00 €
- 1 Kategorie
289,00 €
cc.) Teilprüfung (nur praktischer Prüfungsteil)
385,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 24,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 25,00 €
dd.) Spezifische Sachkundeprüfung
- schriftlicher Prüfungsteil mit oder ohne praktische Prüfung
550,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 69,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 69,00 €
- nur praktische Prüfung
360,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 51,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 125,00 €
c.) Registrierungsverfahren
- Registereintrag nach § 34 f Absatz 5 Gewerbeordnung (Gewerbetreibender)
45,00 €
- Registereintrag nach § 34 f Absatz 6 Gewerbeordnung (Angestellter)
10,00 €
- Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige
20,00 €
- Schriftliche Auskunft aus dem Register nach § 11 a Absatz 2 Gewerbeordnung
15,00 €
10. Prüfungs- und Registrierungsverfahren im Recht der Immobiliendarlehensvermittler
a.) Erlaubnis
aa.) Erlaubnisverfahren nach §§ 34i Abs. 1, Abs. 5 GewO
290,00 €
bb.) Erlaubniserteilung im vereinfachten Verfahren nach § 160 Abs. 2 GewO
220,00 €
b.) Prüfungsverfahren gemäß § 34i Absatz 2 Ziffer 4 GewO
aa) Gesamtprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil)
571,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 70,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 70,00 €
bb) Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil)
393,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 87,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 87,00 €
cc) Teilprüfung (nur praktischer Prüfungsteil)
334,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 25,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 25,00 €
dd.) Spezifische Sachkundeprüfung nach § 5 ImmVermV 530,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 70,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 70,00 €
- schriftlicher Prüfungsteil mit oder ohne praktische Prüfung
530,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 70,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 70,00 €
- nur praktische Prüfung
310,00 €
*Stornogebühr bis vier Wochen vor der Prüfung 70,00 €
*Stornogebühr weniger vier Wochen vor der Prüfung 70,00 €
c.) Registrierungsverfahren
- Registereintragung nach § 34 i Abs. 8 Nr. 1 GewO (Gewerbetreibender)
45,00 €
- Registereintragung nach § 34 i Abs. 8 Nr. 2 GewO (Angestellter)
10,00 €
- Verfahren nach § 34i Abs. 4 GewO - pro Staat
20,00 €
- Verfahren nach § 34i Abs. 4 GewO - Aufnahme eines Vermittlers aus einem anderen EU/EWR-Staat 50,00 €
- Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige
20,00 €
- Schriftliche Auskunft aus dem Register nach § 11 a Abs. 2 GewO
15,00 €
V. Schulung und Prüfung im Bereich Gefahrgut
1. Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern
a) Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
- 1. Kurs
506,00 €
- je weiterer Kurs
217,00 €
b) Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
- 1. Kurs
90,00 €
- je weiterer Kurs
90,00 €
c) Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs
- für einen weiteren Schulungsraum bzw. für Änderungen des Schulungsraumes
164,00 €
- für einen weiteren Referenten, für den bereits die Zustimmung durch die IHK vorliegt
38,00 €
- für andere Änderungen, insbesondere einen weiteren Referenten für den noch keine Zustimmung durch die IHK vorliegt
185,00 €
- für andere Änderungen
100,00 € bis 200,00 €
d) Durchführung von Prüfungen und Ausstellung der ADR-Schulungsbescheinigung
- Prüfung "Basiskurs" und "Auffrischung"
37,00 €
*Stornogebühr bis zwei Wochen vor der Prüfung 31,00 €
*Stornogebühr weniger zwei Wochen vor der Prüfung 31,00 €
- Jede Prüfung nach einem Aufbaukurs
38,00 €
*Stornogebühr bis zwei Wochen vor der Prüfung 21,00 €
*Stornogebühr weniger zwei Wochen vor der Prüfung 28,00 €
- Wiederholungsprüfung
36,00 €
*Stornogebühr bis zwei Wochen vor der Prüfung 21,00 €
*Stornogebühr weniger zwei Wochen vor der Prüfung 26,00 €
e) Ausstellung der Ersatzbescheinigung (ADR-Card)
21,00 €
2. Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten
a) Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen*)
- 1. Teil
506,00 €
- je weiterer Teil
217,00 €
b) Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen*)
- 1. Teil
90,00 €
- je weiterer Teil
90,00 €
c) Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs jeweils*)
- für einen weiteren Schulungsraum bzw. für Änderungen des Schulungsraumes
164,00 €
- für einen weiteren Referenten, für den bereits die Zustimmung durch die IHK vorliegt
38,00 €
- für andere Änderungen, insbesondere einen weiteren Referenten für den noch keine Zustimmung durch die IHK vorliegt
185,00 €
- für andere Änderungen
100,00 € bis 200,00 €
d) Durchführung von Prüfungen und Ausstellung des Schulungsnachweises*)
- Grundprüfung
89,00 €
*Stornogebühr bis zwei Wochen vor der Prüfung 24,00 €
*Stornogebühr weniger zwei Wochen vor der Prüfung 33,00 €
- Ergänzungsprüfung, Verlängerungsprüfung
82,00 €
*Stornogebühr bis zwei Wochen vor der Prüfung 22,00 €
*Stornogebühr weniger zwei Wochen vor der Prüfung 32,00 €
- Umschreibung von Schulungsnachweisen gem. § 7 Abs. 3 GbV
21,00 €
e) Ausstellung einer Ersatzbescheinigung
30,00 €
*) Die Gebühren beziehen sich auf deutschsprachige Schulungen und Prüfungen. Zusätzliche Aufwendungen für englischsprachige Schulungen und Prüfungen werden gem. § 1 Abs. 2 der Gebührenordnung abgerechnet.
VI. Mahn- und Beitreibungsgebühren
- Mahngebühr
6,00 €
- Einleitung der Beitreibung
70,00 €