Recht und Steuern

Steuerliche Forschungsförderung

Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Kraft getreten.
Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche – und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren.
Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen. Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig. Zunächst ist eine Bescheinigung für das FuE-Vorhaben bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) zu beantragen. Mit einer positiven Bescheinigung kann anschließend ein Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage geht auf virtuelle Tour. In den kommenden Wochen und Monaten präsentiert die BSFZ in mehreren Online-Seminaren gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen alles Wichtige rund um die Steuerliche Forschungsförderung.

Sie erhalten Informationen und hilfreiche Tipps zu folgenden Themen:
  • Einführung Steuerliche Forschungsförderung und Forschungszulagengesetz: Anspruchsberechtigung, begünstigungsfähige FuE-Vorhaben und das zweistufige Antragsverfahren
  • Das Antragsverfahren bei der BSFZ: Antragsformular, Prüfkriterien und Beispiele für FuE-Tätigkeiten
  • Der Antrag auf Forschungszulage: Förderfähige Aufwendungen, Bemessungsgrundlage, Fördersatz und das Verfahren beim Finanzamt
Nutzen Sie im Anschluss an die Veranstaltung die Möglichkeit, Ihre Fragen zu stellen.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage wird bis Ende des Jahres alle Bundesländer virtuell "besuchen". Interessierte sind herzlich eingeladen, sich für einen für sie passenden Termin zu registrieren.

https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/veranstaltungen