Recht und Steuern
Sachverständigenordnung der IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 01.02.2012 (8 C 24.11, s. unter "Weitere Informationen") entschieden hat, dass eine generelle Altersgrenze für Sachverständige - jedenfalls in den Sachgebieten, für die der Kläger in diesem Fall seine Bestellung begehrte: "EDV im Rechnungswesen und Datenschutz" und "EDV in der Hotellerie" - eine nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unzulässige Benachteiligung wegen des Alters darstellt und deshalb unwirksam ist, ist die Sachverständigenordnung der Kammer an diese neue Rechtslage angepasst worden. Die Regelungen über die Altersgrenzen sind allgemein entfallen.