Recht und Steuern

Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

Das Personengesellschaftsrecht wurde modernisiert. Ab dem 01.01.2024 treten die gesetzlichen Änderungen in Kraft – mit Folgen vor allem für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Ein Schwerpunkt des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – kurz: "MoPeG" – ist das neue Gesellschaftsregister. Für manche GbRs wird die Eintragung zur Pflicht, vor allem wenn beispielsweise Eintragungen oder Änderungen zu Immobilien im Grundbuch erfolgen sollen. Auch wird die eingetragene GbR umwandlungsfähig; d.h. Umstrukturierungen nach dem Umwandlungsgesetz werden auch unter Beteiligung einer eingetragenen GbR möglich sein.
Das Jahr 2023 muss genutzt werden, um gegebenenfalls notwendige Anpassungen an den Gesellschaftsverträgen vorzunehmen. Darüber hinaus wird eine eingetragene GbR zukünftig Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten einzuholen und an das Transparenzregister zu übermitteln haben. Diese erweiterte Publizität ist bei der Entscheidung der Eintragung einer GbR zu bedenken. Zudem haben eingetragene GbR den Rechtsformzusatz eGbR zu führen.
Für die GbR sind die wesentlichen Änderungen in den Bereichen:
  • Rechtsfähigkeit der GbR
  • Einführung eines GbR-Registers
  • Beseitigung der Gesamthand
  • Geschäftsführung und Vertretung
  • Gesellschafterhaftung
  • Umwandlung der Gesellschaft
  • Nachhaftungsbegrenzung
Darüber hinaus enthält das MoPeG viele weitere Regelungen für alle Personengesellschaften (OHG, KG). Zum Beispiel wird erstmals die Simultaninsolvenz der GmbH & Co. KG geregelt, also den häufigen Fall, dass sowohl der persönlich haftende Gesellschafter als auch die KG insolvent werden.

Am 20.09.2023 findet eine hybride Informationsveranstaltung zum Thema Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Schwerpunkt GbR) in der Bergischen IHK statt. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist jedoch erforderlich.