Recht und Steuern

Dodd-Frank Act über die Offenlegungspflicht in Bezug auf die Verwendung von „Konfliktmineralien“


Der US-amerikanische Dodd-Frank Act verpflichtet US-börsennotierte Unternehmen, die Verwendung von „Konfliktmineralien“ in ihren Produkten offenzulegen. Zulieferer dieser Unternehmen sind von der neuen Pflicht mittelbar betroffen.
Der DIHK hat gemeinsam mit BDI, BGA, SPECTARIS, VDM, WVM und ZVEI ein Merkblatt zur Offenlegungspflicht aus der „Conflict Minerals Rule“ des Dodd-Frank Act verfasst.
Das Merkblatt finden Sie unter „Downloads“.
Zum 31. Mai 2014 müssen Unternehmen, die an der US-Börse notiert sind, erstmals gegenüber der US-amerikanischen Börsenaufsicht SEC (Securities Exchange Commission) offenlegen, ob in ihrem Produkten sogenannte „Konfliktmineralien“ aus der Demokratischen Republik Kongo oder aus Nachbarstaaten enthalten sind. Hintergrund hierfür ist Section 1502 aus dem US-amerikanischen Gesetz Dodd-Frank Act. Mit der Regelung beabsichtigt die US-amerikanische Regierung, die Finanzierung von bewaffneten Gruppen in Teilen der DR Kongo durch Rohstoffgewinnung und -handel zu unterbinden.
In den vergangenen Monaten haben US-börsennotierte Unternehmen damit begonnen, bei ihren Lieferanten die Herkunft der verwendeten Rohstoffe abzufragen. Diese Nachfragen werden durch die gesamte Lieferkette „durchgereicht“. Auch deutsche Unternehmen liefern entweder direkt in die USA zu oder sind als Zwischenlieferant tätig und daher mittelbar von der Offenlegungspflicht betroffen.