Versicherungsvermittler

Hinweise zur Sachkundeprüfung, Termine und Online-Anmeldung

Wichtige Hinweise zur Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK“ und „Geprüfte Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK“

Dieses Informationsblatt erläutert die Prüfung zum Geprüften Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK“ und zur „Geprüften Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK“
Die Prüfung dient dem Nachweis Ihrer Sachkunde, die Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis und Registrierung ist. Keiner Sachkundeprüfung bedürfen Versicherungsvermittler und -berater, die die Sachkunde durch andere Ausbildungsabschlüsse oder Berufserfahrung nachweisen können (vgl. hierzu unsere Dokument „Neues Versicherungsvermittlerrecht“).

Was geprüft wird...

Inhalte und Anforderungen der Prüfung ergeben sich aus der Anlage 1 zur Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV). In seiner Begründung zum Verordnungsentwurf hat der Gesetzgeber darauf hingewiesen, dass es für die Ausbildung hilfreich sein wird, das vom Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. herausgegebene Ausbildungsprogramm heranzuziehen, um so weiterreichende Informationen zu den Lernzielen und Lerninhalten zu erhalten.

Der schriftliche Prüfungsteil findet EDV-gestützt am Bildschirm statt. Alle Prüfungsteilnehmer müssen die gleichen Aufgaben lösen. Sie werden feststellen, dass die Prüfungsaufgaben sich auf Fragen und Probleme beziehen, die Sie aus Ihrer Praxis im Außendienst kennen.

Da sich die Aufgaben bei jeder Prüfung ändern, bringt es wenig, wenn Sie einzelne Aufgabenlösungen "pauken". Für die Prüfungsvorbereitung ist es wichtig, evtl. vorhandene Lücken aufzuspüren und durch ergänzendes Lernen zu schließen.

Für den praktischen Prüfungsteil haben Sie bei der Anmeldung zur Prüfung den Wahlbereich "Vorsorge" (Private Vorsorge durch Lebens-, Renten und Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung) oder "Sach-/ Vermögensversicherung" (Haftpflicht-, Kraftfahrt-, Hausrat-, Wohngebäude- und Rechtsschutzversicherung) angegeben.

Im praktischen Prüfungsteil werden Praxisfälle behandelt. Dazu erhalten Sie von Ihrem Prüfungsausschuss eine Fallvorgabe, zu der Sie im Rollenspiel mit Ihrem "Kunden" ein Gespräch führen. Sie sollen dabei Ihre Verkaufs- und Beratungsunterlagen benutzen. Die vorgegebene Prüfungszeit (20 Minuten) führt dazu, dass in der Regel ein Ausschnitt aus einem Beratungsgespräch ablaufen wird.

Wie die Prüfung abläuft...

Im schriftlichen Prüfungsteil finden Sie am Prüfungsplatz einen eingeschalteten Computer vor, der einen Begrüßungsbildschirm zeigt. Nach Aufforderung durch die Prüfungsaufsicht gelangen Sie in die Anmeldemaske. Dort melden Sie sich zur Prüfung an. Hierzu benötigen Sie unbedingt Ihre Prüfungs-Nr. und Ihren persönlichen Freischaltcode. Beides finden Sie in Ihrer Einladung zur Prüfung. Bitte bringen Sie die Einladung deshalb unbedingt zur Prüfung mit!

Anschließend können Sie sich auf speziellen Informationsseiten mit der Bedienung der Prüfung vertraut machen. Hierfür haben Sie 10 Minuten Zeit, die nicht auf die Prüfungszeit angerechnet wird.
Der schriftliche Prüfungsteil findet in zwei Teilen statt und hat die folgende Einteilung:

Teil I (90 Minuten)

Sachgebiet A
  • Private Vorsorge durch Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung und Pensionskasse durch Entgeltumwandlung)
Sachgebiet B
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
Sachgebiet C
  • Rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung
Pause (20 Minuten)


Teil II (70 Minuten)
Sachgebiet D
  • Verbundene Gebäudeversicherung
  • Verbundene Hausratversicherung
Sachgebiet E
  • Haftpflichtversicherung
  • Kraftfahrtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
Der schriftliche Prüfungsteil „Geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK“ und „Geprüfte Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK“ dauert insgesamt 160 Minuten.
Der praktische Prüfungsteil wird in der Regel am Tag nach dem schriftlichen Prüfungsteil durchgeführt. Falls Sie dabei ein netzunabhängiges Notebook als Hilfsmittel einsetzen wollen, weisen Sie bitte darauf hin, wenn Sie Ihre Fallvorgabe entgegennehmen. Beachten Sie, dass die Qualität Ihrer Beratung und nicht die Qualität Ihrer Beratungssoftware bewertet wird. Eine zeitliche Verschiebung oder ein Neueinstieg in ein bereits begonnenes Prüfungsgespräch wegen technischer Schwierigkeiten ist nicht möglich.

Wie das Ergebnis festgestellt und mitgeteilt wird…
Die einzelnen Prüfungsteile werden mit Punkten bewertet:
  • Im schriftlichen Prüfungsteil können Sie insgesamt 118 Punkte erreichen.
  • Der praktische Prüfungsteil wird mit maximal 100 Punkten bewertet.
Sie bestehen die Prüfung, wenn Sie in beiden Prüfungsteilen die folgenden Mindestleistungen erbringen:

Im schriftlichen Prüfungsteil in 4 Bereichen jeweils mindestens 50 % der erreichbaren Punkte und in dem weiteren Bereich mindestens 30 % der erreichbaren Punkte.

Im praktischen Prüfungsteil mindestens die Hälfte der möglichen Punkte.

Was Sie sonst noch wissen sollten...

Sie erhalten nach Abschluss des schriftlichen Prüfungsteils eine Mitteilung über Ihr vorläufiges Prüfungsergebnis. Bitte bringen Sie diese Mitteilung zu Ihrem praktischen Prüfungsteil mit.

Für das im praktischen Prüfungsteil vorgesehene Gespräch sollten Sie geeignete Verkaufs- und Beratungsunterlagen mitbringen.

Wie auch bei anderen Prüfungen:
  • liegt der Prüfung eine verbindliche Satzung zugrunde, die Sie jederzeit einsehen können.
  • müssen Sie bei der Prüfung selbständig arbeiten
  • wird zu Prüfungsbeginn die Legitimation geprüft. Bringen Sie deshalb bitte zum Prüfungstermin das Einladungsschreiben und Ihren Personalausweis/Reisepass mit und halten Sie diese Unterlagen zum Prüfungsbeginn bereit.
Wann finden die nächsten Prüfungen statt?
Termine für das Jahr 2025
Schriftlicher und praktische
Prüfung
Anmeldeschluss
Onlineportal
Kontingent
13./14. März 2025 11. Februar 2025 Anmeldung möglich
12./13. Juni 2025 13. Mai 2025 Anmeldung möglich
11./12. September 2025
12. August 2025
13./14. November 2025 01. November 2025
Je nach Anzahl der Teilnehmer, kann der mündliche Prüfungsteil an verschiedenen Tagen stattfinden.

Sie können sich unter https://www.versicherungsfachmann-ihk.de/IHK/Wuppertal/Home/Info anmelden.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung die Gebühren auslösen.

Gebühren

Gesamtprüfung (schriftlicher und praktischer Teil) 406,00 €
Teilprüfung (praktischer Teil) 210,00 €

Die Bergische Industrie- und Handelskammer Wuppertal – Solingen – Remscheid wünscht Ihnen viel Erfolg!