Anpassung der Mindestversicherungssummen

Vermögensschadenshaftpflicht

Versicherungsvermittler: Anpassung der Mindestversicherungssummen beschlossen
Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde die delegierte Verordnung zur Anpassung der Mindestversicherungssumme für Versicherungsvermittler veröffentlicht. Danach erhöhen sich die Mindestversicherungssummen für die Berufshaftpflichtversicherung zum 12. Juni 2020 auf
  • 1.300.380 Euro für jeden einzelnen Schadensfall und
  • 1.924.560 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres.
Für bestehende Verträge erhöhen sich in der Regel die Mindestversicherungssummen automatisch.