Versicherungsvermittler
Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler und -berater
Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler und -berater
Seit dem 22. Mai 2007 gilt eine Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater in Deutschland. Die Industrie- und Handelskammern sind für die Erteilung der Erlaubnis, die Registrierung sowie die Abnahme der Sachkundeprüfung verantwortlich. Die wichtigsten Regeln in Kürze:
Seit dem 22. Mai 2007 gilt eine Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater in Deutschland. Die Industrie- und Handelskammern sind für die Erteilung der Erlaubnis, die Registrierung sowie die Abnahme der Sachkundeprüfung verantwortlich. Die wichtigsten Regeln in Kürze:
- Alle Versicherungsvermittler und -berater müssen sich in ein Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen. Das Register wird von den Industrie- und Handelskammern zentral in Berlin beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag geführt.
- Versicherungsvermittler und Versicherungsberater benötigen grundsätzlich eine Erlaubnis zur Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit. Die Erlaubnis wird von der zuständigen IHK erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist, nicht in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt, eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat und Sachkunde nachweisen kann. Sog. gebundene Versicherungsvermittler (Ausschließlichkeitsvertreter) können sich aber auch über ihr Versicherungsunternehmen registrieren lassen, wenn das Unternehmen die uneingeschränkte Haftung für sie übernimmt. Sie brauchen dann keine Erlaubnis zu beantragen.
- Die Sachkunde kann durch jahrelange Praxis oder einen fachbezogenen Ausbildungsabschluss nachgewiesen werden. Wer keine dieser Bedingungen erfüllt, muss bei der IHK eine Prüfung ablegen.
- Wer ohne die erforderliche Erlaubnis die Tätigkeit eines Versicherungsvermittlers oder -beraters ausübt, handelt ordnungswidrig und kann mit Ordnungsstrafen belegt werden. Außerdem kann ihm die Ausübung des Gewerbes untersagt werden. Die Versicherungen dürfen mit Vermittlern, die nicht registriert sind, nicht mehr zusammenarbeiten.
- Bestimmte Versicherungsvermittler, die die Versicherung nur als Ergänzung zu Ihrer Hauptleistung anbieten, z. B. Autohäuser, können sich auf Antrag von der Erlaubnispflicht befreien lassen, müssen aber registriert werden.
- Für Versicherungsvermittler, die schon vor dem 1. Januar 2007 ihre Tätigkeit ausgeübt haben, gab es zunächst noch eine Übergangsfrist. Ab dem 1. Januar 2009 brauchen aber auch sie eine Erlaubnis und Registrierung.
- Versicherungsvermittler haben bei der Beratung von Kunden bestimmte Informations- und Dokumentationspflichten zu beachten. Sie müssen insbesondere dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt bestimmte Angaben über ihre Identität und Tätigkeit machen sowie über die Beratungsgespräche Aufzeichnungen anfertigen.
Auskünfte über das neue Recht und das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren erteilt der Geschäftsbereich Recht und Fair Play der IHK. Näheres zu den neuen Pflichten können Sie den Dokumenten entnehmen, die auf den Internetseiten der IHK eingestellt sind. Dort finden Sie auch Antragsformulare für die Erlaubnis und Registrierung.