Recht und Steuern

Gruppenversicherungsverträge: Was Sie wissen sollten

Die Industrie- und Handelskammern und die DIHK haben gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Leitfaden zur praktischen Auslegung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 29. September 2022 (C-633/20) zum Vermittlerstatus des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin eines Gruppenversicherungsvertrages erarbeitet.
In seinem Urteil hat der EuGH entschieden, dass unter den Begriff „Versicherungsvermittler“ auch eine juristische Person fällt, deren Tätigkeit darin besteht, eine freiwillige Mitgliedschaft in einer zuvor von ihr bei der Versicherungsgesellschaft abgeschlossenen Gruppenversicherung anzubieten, für die sie von ihren Kundinnen und Kunden eine Vergütung erhält und die die Kundinnen und Kunden zur Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen berechtigt.
Der Leitfaden, der hier abrufbar ist, soll bei der Beurteilung helfen, ob bei möglichen Gruppenversicherungskonstellationen von einer gewerblichen Tätigkeit im Bereich der erlaubnispflichtigen Versicherungsvermittlung ausgegangen werden muss oder ob gegebenenfalls die Voraussetzungen einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht bzw. Erlaubnisfreiheit vorliegen.