Recht und Steuern
Vorschriften über die Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten
§ 15 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) über die Errichtung von Einigungsstellen bei Industrie- und Handelskammern zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch auf Grund dieses Gesetzes geltend gemacht wird,
und die
Verordnung über Einigungsstellen zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Verordnung über Einigungsstellen)
finden Sie unter "Weitere Informationen".