International
Einbeziehung und Unterstützung KMU
In der Praxis stehen vor allem kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) derzeit noch vor vielen Fragen, wenn es darum geht, internationale Lieferketten nachzuverfolgen.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz richtet sich zwar nicht direkt an Unternehmen mit weniger als 3.000 (ab 1.1.2023) bzw. 1.000 Mitarbeitenden (ab 1.1.2024). Dennoch sind auch diese Unternehmen als Zulieferer für größere Abnehmer ihrer Produkte und Dienstleistungen in die Thematik involviert.
Kleine und mittelständische Unternehmen können als mittelbare Zulieferer in die Verpflichtung einbezogen werden, sobald das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene substantiierte Kenntnis erhält. Das Gesetz konkretisiert, in welcher Form die Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen. Dies beinhaltet, dass sie menschenrechtliche Risiken analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einrichten und über ihre Aktivitäten berichten müssen.
Viele Unternehmen setzten sich schon seit geraumer Zeit gezielt damit auseinander, wie sie dem Prinzip unternehmerischer Sorgfalt nachkommen können und wie sie entsprechende Nachweise - auch wenn diese rechtlich nicht verpflichtend sind - ihren größeren Geschäftspartnern bei Bedarf vorlegen können. Nicht selten ist das gerade für KMUs mit erheblichem Aufwand verbunden.
Da der Regelungsansatz des Sorgfaltspflichtengesetzes in der jetzigen Form durchaus anspruchsvoll ist, bleibt zu hoffen, dass kleine und mittelständische Betriebe durch ihre übersichtlichen Strukturen Vorteile ziehen können und dadurch in die Lage versetzt werden, auf ihr Geschäft bezogene Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Diese - wie die gesamte gewerbliche Wirtschaft - sind sich ihrer Verantwortung des Ehrbaren Kaufmanns durchaus bewusst. Es gibt unzählige Beispiele für Unternehmen, die schon jetzt und ohne rechtliche Verpflichtung, die Wahrung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten zu einem zentralen unternehmerischen Prinzip erklärt haben.
In den letzten Monaten wurden auf Bundes- und Landesebene Initiativen gestartet und Tools kreiert, die speziell KMU bei Fragen rund um die Prüfung der bestehenden Lieferketten bzw. bei der Neuausrichtung unterstützen sollen.
Online-Tools
Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) bietet mit dem kostenlosen CSR-Risiko-Check Unternehmen die Möglichkeit, länderspezifische, branchen- oder länderbezogene Risiken zu identifizieren. Insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern. Der CSR Risiko-Check wurde von MVO Nederland entwickelt und wird vom niederländischen Außenministerium finanziert. Die deutschsprachige Version des CSR Risiko-Check wird von UPJ gemeinsam mit MVO Nederland sowie dem Helpdesk der AWE umgesetzt.
Weitere Hinweise zum CSR-Management finden Sie rechts unter weitere Informationen.
Weitere Hinweise zum CSR-Management finden Sie rechts unter weitere Informationen.
Darüber hinaus hat der UN Global Compact ein Informationsportal zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfalt eingerichtet. Dazu ist der Sorgfalts-Kompass als Teil des KMU-Kompass entwickelt worden. Mit Hilfe des Online-Tools können Unternehmen Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und managen. Geschäftsprozesse sollen damit detaillierter betrachtet werden.
Im Rahmen eines Nachhaltigkeitsprojektes mit Unternehmen des Umweltpaktes Bayern wurde auch eine Mustervorlage für einen Code of Conduct (eng.) erstellt. Das Portal soll um einen Siegel-Kompass erweitert werden.
Mit Blick auf das Thema Siegel ist das Portal Siegelklarheit aktuell hilfreich. Es dient Verbrauchern, Regierungen und Unternehmen, Umwelt- und Sozialsiegel besser zu verstehen.