International

Neuseeland: EU-Abkommen über Zusammenarbeit und Amtshilfe im Zollbereich

Die Europäische Union und Neuseeland haben ein Abkommen geschlossen, um die Zusammenarbeit im Zollbereich zwischen den beiden Vertragspartnern zu verbessern.
Die Ziele sind unter anderem
  • die Sicherheit der Lieferkette zu gewährleisten,
  • den legalen Handel für die Wirtschaftsbeteiligten zu erleichtern,
  • den Austausch von Informationen zu ermöglichen, um die Einhaltung des Zollrechts sicherzustellen und gegen Verstöße vorgehen zu können.
Zudem enthält das Abkommen einen umfassenden Teil über die gegenseitige Amtshilfe.
Das Abkommen ist am 1. Mai 2018 in Kraft getreten.
(Quelle: GTAI, 24.04.2018)