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Australien: Ursprungskennzeichnung für Lebensmittel

In Australien sind zum 1.7.2016 neue Regeln zur Kennzeichnung des Ursprungs bei Lebensmitteln in Kraft getreten. Diese gelten sowohl für importierte als auch im Land hergestellte Lebensmittel. Bei Lebensmitteln, die in Australien unter Verwendung von importierten Vorerzeugnissen hergestellt werden, müssen die Anteile der Vorerzeugnisse angegeben werden.
Wie schon bisher, ist bei Lebensmittelimporten aus der EU das konkrete Ursprungsland anzugeben. Die Angabe „EU“ ist nicht ausreichend.
Weitere Informationen stehen im entsprechenden Verordnungstext sowie in den dazu gehörigen Erläuterungen.
(Quelle: GTAI, 28.06.2016)