Australien: Registrierungspflicht deutscher Lieferanten - Abschaffung der Zollbefreiung für geringwertige Güter ab dem 1. Juli 2018
Aktuell ist der Bezug von Waren aus dem Ausland mit einem Wert von weniger als 1.000 AUD für australische Konsumenten zoll- und steuerbefreit. Ausländische Unternehmen, die entsprechende geringwertige Produkte über einen Online-Shop vertreiben, mussten sich daher bislang nicht umsatzsteuerlich registrieren. Ab Juli 2018 endet diese Befreiung für geringwertige Güter in Australien. Nach der neuen Regelung müssen solche Unternehmen sich ebenfalls für das GST-System registrieren, sollten sie die Umsatzgrenze von 75.000 AUD pro Jahr überschreiten.