Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
Die Verordnung (EU) 2024/573, die sogenannte neue F-Gase-Verordnung, hat die bisherige Verordnung (EU) Nr. 517/2014 abgelöst. Sie gilt seit dem 11. März 2024 und regelt den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen. Die Verordnung (EU) 2024/573 beinhaltet eine Reihe von Änderungen und Verschärfungen, insbesondere in Bezug auf das Quotensystem, die Reduzierung von Emissionen und die Zertifizierung von Personal und Betrieben, die mit F-Gasen arbeiten. Artikel 12 und Artikel 17 Absatz 5 der neuen Verordnung gelten seit dem 1. Januar 2025.
Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) muss entsprechend novelliert werden. Diese regelt derzeit unter anderem, dass Personen, die mit bestimmten fluorierten Treibhausgasen arbeiten, eine Sachkundeprüfung beziehungsweise im besonderen Fall einen Sachkundelehrgang absolvieren müssen, um ihre Tätigkeit weiter ausüben zu dürfen.