SERVICES DER IHK-ORGANISATION

CO2-Preisrechner für Unternehmen

Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung ist die Einführung einer CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe ab 2021 beschlossen und im Januar 2022 novelliert worden. Mit dem CO2-Preisrechner der IHK-Organisation können Sie die Veränderung der Kosten für Ihr Unternehmen berechnen. Bitte geben Sie dazu die Verbräuche Ihrer Energieträger an, optional auch die von Ihnen gezahlten Energiepreise (netto). Alle Preisangaben verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer.
Energieverbräuche von Produktionsanlagen, die bereits am europäischen Emissionshandel (EU-ETS) teilnehmen, werden nicht mit dem CO2-Preis belastet. Im Fall der Verwendung von Erdgas in EU-ETS-Anlagen stellt ein Nachweisverfahren sicher, dass das Erdgas CO2-preisfrei geliefert und abgerechnet wird. Andernfalls erfolgt eine nachträgliche Erstattung.
Haftungsausschluss: Obwohl die Informationen sorgfältig recherchiert wurden, kann für die inhaltliche Richtigkeit keine Haftung übernommen werden.