Hochwasserhilfe der Bergischen IHK
Von der Flut stark betroffene bergische Unternehmen konnten eine Unterstützung durch die IHK-Hochwasserhilfe beantragen.
Mitgliedsunternehmen der Bergischen IHK, denen durch die Unwetterkatastrophe am 14./15. Juli Schäden von mehr als 5.000 Euro entstanden waren, konnten Hilfe beantragen. Das Geld diente dazu, etwa Kosten für Aufräum- und Reparaturarbeiten, Ersatzbeschaffungen oder Umsatzausfall zu verringern. Die Schäden mussten an einem Standort im Bergischen Städtedreieck aufgetreten sein und durften nicht durch Versicherungen abgedeckt sein. Staatliche oder andere Unterstützungen durch Dritte wurden angerechnet. Eingegangene Anträge wurden regelmäßig in einem extra dafür einberufenen IHK-Gremium zur Entscheidung besprochen. Die Auszahlungen erfolgten unmittelbar danach.