Bildungsscheck
Der Bildungsscheck
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Mit dem Bildungsscheck NRW wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen. Beratungsstellen vor Ort helfen weiter und unterstützen bei der Beantragung des Förderangebots.
Was Sie wissen sollten - Basisinformationen zum Bildungscheck NRW
- Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen, werden bis zur Hälfte gefördert.
- Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
- Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.
- Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.
Der Bildungsscheck für Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige
- Das Land NRW übernimmt die Hälfte der Seminarkosten für Ihre berufliche Weiterbildung, höchstens jedoch 500 Euro.
- Sie können einen Bildungsscheck erhalten, wenn Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 bis max. 40.000 Euro (mehr als 40.000 bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können
- Ihren Wohnsitz in NRW haben.
- Es werden auch neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webinare) und E-Learning gefördert.
- Einzelpersonen können bis zu einem Bildungsscheck jährlich in Anspruch nehmen.
Der Bildungsscheck für Betriebe
Sie möchten Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine passgenaue Qualifizierung ermöglichen und benötigen dabei finanzielle Unterstützung? Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt die Hälfte der Seminarkosten, höchstens jedoch 500 Euro pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. Betriebe können dabei bis zu zehn Bildungsschecks jährlich für die Qualifizierung ihrer Beschäftigten erhalten.
- Betriebe mit Sitz oder Arbeitsstätte in NRW und bis zu 249 Beschäftigten können im betrieblichen Zugang jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten.
- Maximal ein betrieblicher Bildungsscheck für dieselbe Mitarbeiterin/denselben Mitarbeiter je Kalenderjahr kann ausgegeben werden.
- Es werden auch neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webinare) und E-Learning gefördert.
- Es werden innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang gefördert.
Telefonische Auskunft zum Bildungsscheck erhalten Sie über Nordrhein-Westfalen direkt – das Service-Center der Landesregierung:
Montags bis freitags steht das Team unter 0211 837-1929 in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr für alle Bürgerinnen und Bürger bereit oder unter www.bildungsscheck.nrw.de.
Montags bis freitags steht das Team unter 0211 837-1929 in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr für alle Bürgerinnen und Bürger bereit oder unter www.bildungsscheck.nrw.de.