Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen
Mit der Novellierung zum 1. August 2022 wird der Beruf Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen den zunehmenden Digitalisierungsprozessen in der Versicherungswirtschaft Rechnung tragen. Anstelle der bisherigen Fachrichtungen sind Wahlqualifikationen geplant. Die bisherige Produktorientierung soll künftig in Kundenbedarfsfeldern (zum Beispiel Mobilität, Wohnen, Gesundheit etc.) abgebildet werden.
Weiterhin neu ist die gestreckte Abschlussprüfung: Teil 1 der Abschlussprüfung (schriftlich), Teil 2 der Abschlussprüfung mit schriftlicher und mündlicher Prüfung.
Weitere ausführlichere Informationen zum Ausbildungsberuf können Sie den Basisinformationen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 251 KB) zum neuen Ausbildungsberuf entnehmen.
Weitere ausführlichere Informationen zum Ausbildungsberuf können Sie den Basisinformationen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 251 KB) zum neuen Ausbildungsberuf entnehmen.
Wahlqualifikationen
Es ist einer der folgenden Wahlqualifikationen auszuwählen und im Ausbildungsvertrag festzulegen:
- Versicherungsfälle managen,
- Risikomanagement durchführen,
- Risiken für Nicht-Privatkunden absichern,
- im Vertrieb betriebswirtschaftlich arbeiten oder
- Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten.
Der zeitliche Richtwert in der betrieblichen Ausbildung beträgt sechs Monate.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
- Einstiegsmöglichkeiten in den Ausbildungsberuf für Jugendliche und junge Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden:
Voraussetzungen für die Maßnahme Einstiegsqualifizierung
Einstiegsqualifizierung Kundenpflege und -betreuung (PDF-Datei · 79 KB)
Einstiegsqualifizierung Kundenpflege und -betreuung (PDF-Datei · 79 KB)
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Ausbildungsvergütung in der Regel nach dem Tarif des privaten Versicherungsgewerbes oder des Versicherungsvermittlergewerbes.
Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.
Berufsschule
Prüfungen
Die bisherige Zwischen- und Abschlussprüfung wird ersetzt durch die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung (Abschlussprüfung in zwei voneinander getrennten Teilen).
Prüfung
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Prüfungsbereich
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Dauer
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Form
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Gewichtung
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Teil 1
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Allgemeine Versicherungswirtschaft
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120 Min.
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Schriftliche Prüfung
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20 %
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Teil 2
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Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung
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150 Min.
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Schriftliche
Prüfung |
30 %
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Min.
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Schriftliche
Prüfung |
10 %
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Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt
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15 Min.
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Gesprächssimulation
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20 %
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Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft
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20 Min.
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Fallbezogenes Fachgespräch
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20 %
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Aktuelle Informationen zur Zwischenprüfung und Abschlussprüfung finden Sie hier.
Prüfungsgebühr
251,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordung der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.
Information/Beratung
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit
Downloads
- Ausbildungsordnungen beim Bundesinstitut für Berufsbildung
- Verordnung (PDF-Datei · 506 KB)
- Basisinformationen zum aktualisierten Ausbildungsberuf (PDF-Datei · 249 KB)
- Informationen zur Neuordnung BWV
Hinweis der IHK: Die neue Ausbildungsverordnung enthält keine Übergangsregeln. Dies bedeutet, dass alle Verträge die ab dem 1. August 2022 beginnen automatisch unter die neue Verordnung “Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen” fallen und umgekehrt alle Verträge, die spätestens am 31. Juli 2022 starten, unter die alte Verordnung fallen