Fachkraft für Gastronomie

Im zweijährigen Beruf Fachkraft für Gastronomie kann zwischen zwei Schwerpunkten gewählt werden: Restaurantservice oder Systemgastronomie. Der jeweilige Schwerpunkt nimmt vier Monate der Ausbildungszeit ein. Sie sind die Allrounder im Gastgewerbe insbesondere im Verkauf und in der Gästebetreuung.
Fachkräfte für Gastronomie können in allen Arten von Gastronomiebetrieben ausgebildet werden. Die Bandbreite ist sehr groß.
Schwerpunkte bilden im Bereich Restaurant z.B. klassische Restaurants und Cafés dazu, aber auch Gasthöfe oder Hotels mit Gastrobereichen. Der Schwerpunkt Systemgastronomie wird in Restaurantketten ausgebildet, diese sind z.B. in Innenstädten, an Flughäfen, Bahnhöfen oder im Handel zu finden. Auch Caterer oder Gemeinschaftsgastronomien, wie Kantinen oder Mensen, können Fachkräfte für Gastronomie ausbilden.
Die ursprüngliche Prüfungsstruktur bleibt bestehen, so dass sie auch weiterhin eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung ablegen.

Ausbildungsinhalte

  • Empfangen und Betreuen der Gäste
  • Servieren von Speisen und Getränken
  • Betreuung und Beratung von Gästen
  • Herstellen von Heiß- und Kaltgetränken, Ausschenken von Getränken
  • Servieren von Speisen und Getränken
  • Lagerhaltung
  • Herstellen und Anrichten von einfachen Speisen
  • Anlass- und saisonbezogenes Herrichten von Gasträumen
  • Verkaufsförderung
  • Bedienen von Kassen- und Bezahlsystemen
  • Nachhaltigkeit und Hygiene
  • Arbeiten im Team

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung zur Fachkraft Gastronomie dauert planmäßig zwei Jahre.
  • Einstiegsmöglichkeiten in den Ausbildungsberuf für Jugendliche und junge Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden:

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.

Berufsschule


Prüfungen

Aktuelle Informationen zur Zwischenprüfung und Abschlussprüfung finden Sie hier.

Prüfungsgebühr

251,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordung der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.

Information/Beratung

Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit