Schülerpraktika
Schülerpraktikum
Schülerpraktika für Schüler/-innen allgemeinbildender Schulen werden von den Schulen organisiert. Sie geben den Schülern einen ersten Einblick in die Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftswelt. Sie sind weder Eignungstest noch Stellenvermittlung. Ein Schülerpraktikum muss im Unterricht vorbereitet werden. Nach dem Abschluss werden Beobachtungen, Erkenntnisse und Erfahrungen besprochen und ausgewertet.
Adressen für Praktika finden Sie im Ausbildungsatlas online (Link in der Menüleiste).
Während des Betriebspraktikums haben die Schüler keinen Anspruch auf eine Vergütung. Betriebspraktika während der Vollzeitschulpflicht sind eine schulische Veranstaltung und fallen daher nicht unter das Berufsbildungsgesetz. Die Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes finden jedoch volle Anwendung.
Adressen für Praktika finden Sie im Ausbildungsatlas online (Link in der Menüleiste).
Während des Betriebspraktikums haben die Schüler keinen Anspruch auf eine Vergütung. Betriebspraktika während der Vollzeitschulpflicht sind eine schulische Veranstaltung und fallen daher nicht unter das Berufsbildungsgesetz. Die Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes finden jedoch volle Anwendung.