Einstiegsqualifizierung
Einstiegsqualifizierung - was ist das?
- 1. Welche Zielgruppe hat die Einstiegsqualifizierung?
- 2. Welche Vorteile bietet die Einstiegsqualifizierung den Jugendlichen?
- 3. Welchen Nutzen hat das Unternehmen?
- 4. Wie lange dauert die Einstiegsqualifizierung?
- 5. Wie endet die Einstiegsqualifizierung?
- 6. Wie sieht das Vertragsverhältnis zwischen Betrieb und Jugendlichen aus?
- 7. Gibt es eine Vergütung für die Einstiegsqualifizierung?
- 8. Besteht während der Einstiegsqualifizierung Berufsschulpflicht?
- 9. In welchen Bereichen gibt es Einstiegsqualifizierungen?
- 10. Wo kann man mehr über Einstiegsqualifizierung erfahren?
Die Einstiegsqualifizierung ist ein Angebot der Wirtschaft an junge Menschen, durch eine Kombination von Arbeiten und Lernen in einem Tätigkeitsfeld in das Berufsleben zu starten. Als Einstiegsqualifizierung werden auch vergleichbare Berufseinstiegsangebote der Wirtschaft in der Berufsausbildungsvorbereitung für lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche im Sinne des § 68 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gefördert.
1. Welche Zielgruppe hat die Einstiegsqualifizierung?
Die Einstiegsqualifizierung richtet sich an diejenigen, die bisher noch keine Ausbildung oder Beschäftigung haben und am 30. September ausbildungssuchend bei den Agenturen für Arbeit gemeldet sind. Die Einstiegsqualifizierung kann auch bei einer vorzeitigen Lösung des Ausbildungsverhältnisses im selben Ausbildungsbetrieb durchgeführt werden. Einstiegsqualifizierungen sind auch für Menschen mit Behinderungen, die eine Fachpraktikerausbildung anstreben, möglich.
2. Welche Vorteile bietet die Einstiegsqualifizierung den Jugendlichen?
Das Angebot ist ideal für bedingt ausbildungsfähige Jugendliche, die auch nach Vorbereitungsmaßnahmen keinen Ausbildungsplatz finden konnten. Die Jugendlichen lernen den Betrieb und das Berufsleben kennen. Die Tätigkeiten und Inhalte der Einstiegsqualifizierung sind an staatlich anerkannte Ausbildungsberufe geknüpft. Dadurch ist bei gegenseitigem Interesse der Übergang in eine Ausbildung oder Beschäftigung jederzeit möglich.
3. Welchen Nutzen hat das Unternehmen?
Die Einstiegsqualifizierung ist für alle Tätigkeitsbereiche offen. Schulzeugnisse sagen oft nicht viel über die praktischen Begabungen aus. Betrieben bietet die Einstiegsqualifizierung die Chance, den jungen Nachwuchs intensiv kennen zu lernen. Denn: auch Betriebe, die nicht alle Anforderungen an eine komplette Ausbildung erfüllen, können in das Angebot einsteigen.
4. Wie lange dauert die Einstiegsqualifizierung?
Die Dauer der Einstiegsqualifizierung sollte mindestens vier Monate, maximal jedoch ein Jahr betragen. Sie ist in Abhängigkeit von der Entwicklung des Jugendlichen im Einzelfall flexibel gestaltbar. Die Einstiegsqualifizierung kann auch in Teilzeit mit mindestens 20 Stunden/Woche durchgeführt werden.
5. Wie endet die Einstiegsqualifizierung?
Nach Beendigung erhält der Jugendliche ein IHK-Zertifikat. Eine Anrechnung der Einstiegsqualifizierung auf eine anschließende, einschlägige Ausbildung ist mit maximal sechs Monaten möglich.
6. Wie sieht das Vertragsverhältnis zwischen Betrieb und Jugendlichen aus?
Die Einstiegsqualifizierung ist so ausgestaltet, dass der Jugendliche nach dem Prinzip "learning by doing" betriebliche Aufgaben ausführt und der Betrieb ihm dabei Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt. Diese entsprechen Teilbereichen eines anerkannten Ausbildungsberufes. Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses ist die Vermittlung fachspezifischer und sozialer Kompetenzen. Aus diesem Grund ist § 26 BBiG die rechtliche Basis für ein Vertragsverhältnis im Rahmen der Einstiegsqualifizierung. Der Einstiegsqualifizierungsvertrag wird bei der Bergischen IHK registriert.
7. Gibt es eine Vergütung für die Einstiegsqualifizierung?
Nach § 26 BBiG ist in Verbindung mit § 17 Abs.1 BBiG eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Vergütung wird von den Agenturen für Arbeit zur Zeit mit maximal 262,- € plus 135,- € für Sozialabgaben auf Antrag gefördert.
8. Besteht während der Einstiegsqualifizierung Berufsschulpflicht?
Das hängt vom Alter ab. Berufsschulpflicht besteht bis zum Ende des Schuljahres, in dem der zu Qualifizierende 18 Jahre alt geworden ist. Unter 18jährige sind nach elf Schuljahren nicht berufsschulpflichtig, wenn sie ein berufsbildendes Vollzeitschuljahr besucht haben. Ein Besuch der Berufsschule in der entsprechenden Fachklasse wird empfohlen.
9. In welchen Bereichen gibt es Einstiegsqualifizierungen?
Es gibt in fast allen Bereichen Einstiegsqualifizierungen u. a. in den Bereichen Bau, Wirtschaft und Verwaltung, Handel, Gastgewerbe Speisenvorbereitung, Gastgewerbe Service, Lagerlogistik, Metall, Textil, Druck, Elektro und weitere werden fortlaufend entwickelt.
10. Wo kann man mehr über Einstiegsqualifizierung erfahren?
Konkrete Informationen zu Praktikums-Vertragsmustern, Einstiegsqualifizierungsangeboten, der Richtlinie und Betrieben erhalten Sie unter www.bergische.ihk.de unter der Dokument-Nummer 3445266 oder Klick: Aus- und Weiterbildung/Azubi Finder.