Teilnovellierung der Metall- und Elektroberufe sowie im Beruf Mechatroniker/-in

Um die Auszubildenden für die Anforderungen der digitalisierten Wirtschaft fit zu machen – Stichwort „Industrie 4.0 – wurden die Ausbildungsinhalte der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des Berufs Mechatroniker/-in angepasst. Zum 1. August 2018 treten die entsprechenden Änderungsverordnungen in Kraft, die die Themen „Industrie 4.0“ und "Digitales Arbeiten" als neue Ausbildungsinhalte einführen.
Die Änderungsverordnungen wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:
Zusätzliche Orientierung gibt ein IHK-Leitfaden für Ausbildungsbetriebe, Auszubildende und Prüferinnen und Prüfer. Geplant ist auch eine Umsetzungshilfe des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB).

Inhalte der Novellierung

Es kommt eine neue integrative Berufsbildposition „Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit“ hinzu.
Folgende Berufsbildpositionen wurden aktualisiert:
  • Betriebliche und technische Kommunikation
  • Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet

Neu sind optionale Zusatzqualifikationen (ZQ), die ab dem Inkrafttreten in neuen und bereits bestehenden Ausbildungsverhältnissen genutzt werden können.
Für die industriellen Metallberufe sind dies die ZQ
  • Systemintegration,
  • Prozessintegration,
  • Additive Fertigungsverfahren,
  • IT-gestützte Anlagenänderung.
Für die industriellen Elektroberufe sind dies die ZQ
  • Digitale Vernetzung,
  • Programmierung,
  • IT-Sicherheit.
Für den Beruf Mechatroniker/-in sind dies die ZQ
  • Digitale Vernetzung,
  • Programmierung,
  • IT-Sicherheit,
  • Additive Fertigungsverfahren.
Die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation wird als fallbezogenes Fachgespräch auf Basis einer im Ausbildungsbetrieb durchgeführten Praxisaufgabe abgelegt. Das Fachgespräch findet im Rahmen der Abschlussprüfung Teil 2 als gesonderte Prüfung statt. Eine Anmeldung hierzu erfolgt im Zusammenhang mit der Anmeldung  zum Teil 2 der Abschlussprüfung.