Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-in
Die zum 31.07.2023 auslaufende Ausbildungsordnung des Verfahrensmechanikers für Kunststoff- und Kautschuktechnik stammt aus dem Jahr 2012. In jüngster Vergangenheit haben sich im Bereich Digitalisierung technische Entwicklungen vollzogen, die sich auch auf das Berufsbild des Verfahrensmechanikers für Kunststoff- und Kautschuktechnik auswirken.
Es verändern sich beispielsweise die Produktionsabläufe und damit die hierfür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Auch das Thema Nachhaltigkeit spielt beispielsweise in Form von verstärkten Recyclingansprüchen oder in Form von neuen Möglichkeiten der Nutzung nachwachsender Rohstoffe in der Kunststoffproduktion eine zunehmende Rolle. Beide Themen sollen in der neuen Ausbildungsordnung stärker verankert werden. (Quelle: Website BIBB)
Ab 1. August 2023 tritt die neue Ausbildungsverordnung Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin in Kraft.
- Arbeitsgebiet:
Verfahrensmechaniker/innen für Kunststoff- und Kautschuktechnik stellen aus polymeren Werkstoffen Bauteile und Baugruppen her. Dafür wählen sie Fertigungsverfahren sowie Materialien aus, sie richten Maschinen und Anlagen ein und überwachen Produktionsprozesse.
- Branchen/ Betriebe:
Unternehmen der Kunststoff- und Kautschukindustrie
- Berufliche Fähigkeiten:
• Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
• Umweltschutz
• Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
• Betriebliche und technische Kommunikation, Datenschutz
• Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
• Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von polymeren Werkstoffen, Zuschlag- und Hilfsstoffen
• Herstellen von Bauteilen und Baugruppen
• Messen, Steuern, Regeln
• Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von technischen Systemen zur Be- und Verarbeitung von polymeren Werkstoffen
• Warten und Instandhalten von Betriebsmitteln
• Fertigungsplanung und –steuerung
• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
• Umweltschutz
• Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
• Betriebliche und technische Kommunikation, Datenschutz
• Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
• Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von polymeren Werkstoffen, Zuschlag- und Hilfsstoffen
• Herstellen von Bauteilen und Baugruppen
• Messen, Steuern, Regeln
• Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von technischen Systemen zur Be- und Verarbeitung von polymeren Werkstoffen
• Warten und Instandhalten von Betriebsmitteln
• Fertigungsplanung und –steuerung
- Ausbildung in den Fachrichtungen:
• Formteile
• Halbzeuge
• Mehrschichtkautschukteile
• Compound- und Masterbatchherstellung
• Bauteile
• Faserverbundtechnologie
• Kunststofffenster
- Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt nach der Ausbildungsordnung drei Jahre.
- Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.
- Berufsschule:
- Prüfungen:
Aktuelle Informationen zur Zwischenprüfung und Abschlussprüfung finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zu Prüfungen finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zu Prüfungen finden Sie hier.
- Prüfungsgebühr:
423,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordnung der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.
- Information/Beratung:
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit