Anrechnung von Sachleistungen auf die Ausbildungsvergütung

Wenn ein Ausbildungsbetrieb seinen Auszubildenden eine Unterkunft oder Verpflegung stellt, kann er dafür bestimmte Beträge von der Ausbildungsvergütung abziehen.

Sachbezugswerte für Azubis 2019

2019 gelten bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung folgende Sachbezugswerte:
  • Für Verpflegung monatlich höchstens 251 Euro (Frühstück 53 Euro / Mittagessen 99 Euro / Abendessen 99 Euro),
  • für Unterkunft maximal 196,35 Euro bei Einzelunterbringung.
Die Sachbezugswerte können sich unter bestimmten Bedingungen verringern, etwa wenn sich mehrere Personen eine Unterkunft teilen. Die Details regelt die Sozialversicherungsentgeltverordnung.
Auch bei Anrechnung von Sachwerten muss mindestens ein Viertel der Bruttovergütung tatsächlich ausbezahlt werden (§ 17 Abs. 2 BBiG).