Ausbildungsende Regelfall
Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der vertraglichen Ausbildungszeit oder mit dem Tag der Bekanntgabe eines positiven Prüfungsergebnisses.
Beispiel 1:
Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung vor dem Vertragsablauf - dies ist der Regelfall - dann endet die Ausbildungszeit mit der Bekanntgabe des Ergebnisses.
Die Abschlussprüfung ist erst bestanden, wenn das Prüfungsverfahren abgeschlossen und das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt worden ist.
Beispiel 2:
Mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit endet der Vertrag, wenn der Auszubildende nicht an der Prüfung teilnimmt oder wenn die Prüfung - was kaum einmal passiert - erst nach dem vertraglich vereinbarten Ausbildungsende stattfinden sollte.
Beispiel 3:
Wenn der Auszubildende an der Prüfung teilnimmt, diese aber nicht besteht, kann er vom Unternehmen verlangen, dass die Ausbildung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung fortgesetzt wird, höchstens um ein Jahr.
Wenn der Auszubildende die Fortsetzung aber nicht von sich aus verlangt, endet auch im Fall des Nichtbestehens die Ausbildung mit Ablauf der vertraglichen Ausbildungszeit.
In beiderseitigem Einvernehmen kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit beendet werden.