Arbeitszeit Auszubildende
Die Arbeitszeit für Auszubildende wird durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder den Ausbildungsvertrag geregelt.
Spezielle Arbeitszeitregelungen enthalten außerdem das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz.
Für die meisten Auszubildenden gelten wöchentliche Regelarbeitszeiten zwischen 35 und 40 Stunden, die sich normalerweise auf fünf Tage in der Woche verteilen.
Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Daraus ergibt sich für Volljährige eine maximal mögliche wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden.
Die tägliche Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden.
Dann muss aber beachtet werden, dass der Auszubildende über einen Zeitraum von sechs Monaten durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten darf.
Dann muss aber beachtet werden, dass der Auszubildende über einen Zeitraum von sechs Monaten durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten darf.
Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz mit festgeschriebener Stundenzahl von maximal 40 Stunden wöchentlich.
Als Arbeitszeit gilt die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.
Der Weg von zu Hause zur Ausbildung oder zum Berufskolleg gehört nicht zur Arbeitszeit.
Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist mindestens eine 30-minütige und bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden eine 45-minütige Pause vorgeschrieben.
Zwischen Ende und Beginn der Arbeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden liegen.
Die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen ist geschützt. Es gibt aber auch wirtschaftszweigbezogenen oder technisch begründeten Ausnahmen (zum Beispiel Gastronomie oder Einzelhandel), die im Jugendarbeitsschutzgesetz nachgelesen werden können.