Cybersicherheit wird Pflicht
Cybersicherheit: Die IHK informiert Unternehmen zum NIS-2-Gesetz
Etwa jedes fünfte Unternehmen hierzulande wurde im vergangenen Jahr vermutlich oder gesichert Opfer eines Cyberangriffes. Bei Betrieben mit über 1.000 Beschäftigten waren es sogar 55 Prozent. Das zeigt die aktuelle Digitalisierungsumfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). "Cyberkriminalität stellt eine wachsende Bedrohung für Unternehmen jeder Größe dar. Ohne effektive Sicherheitsmaßnahmen riskieren sie nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch langfristige Schäden an ihrem Ruf und ihrer Wettbewerbsfähigkeit", betont Markus Wolff, Experte für Innovation und Digitalisierung bei der IHK Aachen.
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Der Gesetzgeber hat auf die Herausforderungen reagiert. Die 2023 in Kraft getretene zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2-Richtlinie) wird durch das deutsche Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz realisiert und soll voraussichtlich im Frühjahr 2025 in Kraft treten. Die IHK Aachen rät Unternehmen, sich frühzeitig mit der Richtlinie auseinanderzusetzen, denn sie bringt neue gesetzliche Verpflichtungen in den Bereichen Cyber- und Informationssicherheit mit sich. Unternehmen sind angehalten, eigenständig zu prüfen, ob sie von den Regelungen betroffen sind.
"Das Gesetz verpflichtet deutlich mehr Unternehmen als bisher, ihre Cybersicherheit zu erhöhen, die Verantwortung für das Thema in der Geschäftsführung zu verankern und je nach Kritikalität Vorfälle behördlich zu melden", erläutert Markus Wolff.
Um Unternehmen auf mögliche Cyberangriffe vorzubereiten und Notfallpläne zu entwickeln, bietet die IHK Aachen regelmäßig IT-Sicherheitsschulungen und Beratungen an. Außerdem können sich Interessierte zu einer kostenfreien NIS-2-Informationsveranstaltung anmelden.
Sie findet statt am Montag, 4. November, von 15 bis 19 Uhr, in der IHK Aachen, Theaterstraße 6 – 10. Hier finden Sie weitere Informationen sowie eine Anmeldemöglichkeit zu der kostenfreien NIS-2-Informationsveranstaltung.
IHK-Presseinformation vom 30. September 2024