Aufenthaltsrecht

Das Chancen-Aufenthaltsrecht

Mehr Chancen für integrierte Geflüchtete
Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht, welches am 2. Dezember 2022 verabschiedet wurde, sollen Menschen, die gut in Deutschland integriert sind, auch gute Chancen erhalten. Die bisherige Praxis der Kettenduldungen wird beendet. Geflüchtete können nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht erlangen.
  • Personen, die sich am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in Duldung, Gestattung oder mit Aufenthaltstitel in Deutschland aufgehalten haben, sollen eine 18-monatige  Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG erhalten: das Chancen-Aufenthaltsrecht.
  • Ehegatten/-gattinnen, Lebenspartner/-innen, und minderjährige, ledige Kinder in der häuslichen Gemeinschaft der antragstellenden Person sollen auch bei kürzerer Aufenthaltsdauer eine solche Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Ausnahme: Ausgeschlossen sind Personen, die wegen Straftaten zu über 50 Tagessätzen (bzw. 90 Tagessätzen bei ausländerrechtlichen Straftaten) verurteilt wurden oder die ihre Abschiebung wiederholt vorsätzlich durch Falschangaben oder Täuschung verhindert haben.