Weiterbildungsstipendium

Sie haben Ihre Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bestanden oder sind besonders engagiert in Ihrem Betrieb?
Sie sind jünger als 25 Jahre und möchten sich weiterbilden, wissen aber noch nicht wie Sie die Finanzierung abdecken sollen?
Dann ist das Weiterbildungsstipendium genau das Richtige für Sie. Als Stipendiat*in können Sie innerhalb von bis zu drei Jahren insgesamt 8.700 Euro an Fördergeldern für beliebig viele Weiterbildungen erhalten. Sie tragen nur einen Eigenanteil von 10 Prozent der förderfähigen Kosten pro Weiterbildungsmaßnahme. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Beginn der Weiterbildung nach Ihren Fördermöglichkeiten.
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung des beruflichen Nachwuchses. Es soll einen entsprechenden Anreiz geben und die Entscheidung für Ihre berufliche Karriere unterstützen.

Wer kann sich um Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium bewerben?

Bewerben können sich alle erfolgreichen Ausbildungsabsolventen, deren
1.
Berufsausbildungsverhältnis bei unserer IHK eingetragen war,
2.
zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Stipendiatenprogramm noch nicht 25 Jahre alt sind (Zeiten des Mutterschutzes, Elternzeit, freiwilligen Wehrdienstes und Bundesfreiwilligendienstes etc. werden bis zu drei Jahre angerechnet) und
3.
eine besondere berufliche Begabung nachweisen können.
Das Programm richtet sich an junge berufliche Nachwuchskräfte,
-
die in der Berufsabschlussprüfung mit einer Durchschnittsnote mit mindestens 87 Punkten oder besser als 'gut' (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser), abgeschlossen haben,
-
an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb besonders erfolgreich teilgenommen haben
-
oder die sich während der Berufsausbildung im Ausbildungsbetrieb oder der Berufsschule besonders bewährt haben. Als Nachweis ist ein begründeter Vorschlag des Ausbildungsbetriebs / der Berufsschule erforderlich.

Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen:
  • der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen, z. B. Seminare im Bereich Buchhaltung, Controlling, Marketing,
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der Höheren Berufsbildung (ehemals Aufstiegsfortbildung), z. B.: Meister, Techniker, Betriebswirt, Fachwirt, Fachkaufmann,
  • der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen, z. B. AEVO, Fremdsprachen, EDV, Kommunikations- und Präsentationstechniken, Konflikt- und Projektmanagement,
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Beruf inhaltlich aufbauen. In diesem Fall müssen Sie 15 Stunden/Woche arbeiten.
Maßnahmen müssen immer vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden. Bereits vor Aufnahme ins Weiterbildungsstipendium begonnene Weiterbildungen können unter u. s. Voraussetzungen gefördert werden.

Wo kann ich mich um Aufnahme ins Förderprogramm bewerben?

Unsere IHK informiert, wählt und betreut die Stipendiatinnen und Stipendiaten. Ausbildungsabsolventen, die die Kriterien erfüllen, schreiben wir automatisch im August/September (Abschluss in der Sommerprüfung) und im Februar/März (Abschluss in der Winterprüfung) postalisch an.
Bei Interesse am Förderprogramm wenden Sie sich bitte per E-Mail mit folgenden Angaben
  • Name, Vorname
  • private E-Mailadresse
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • PLZ, Ort, Straße
  • Ausbildungsberuf, Prüfungsergebnis, Zeugnisdatum
  • voraussichtlicher Beginn und die Dauer der geplanten Weiterbildung/des berufsbegleitenden Studiums
an den oben stehenden Kontakt.
Der Förderzeitraum beginnt im Januar oder Juni eines Jahres und dauert für den Rest des Aufnahmejahres plus zwei volle Kalenderjahre.
Bewerbungsfristen:
gewünschter Aufnahmetermin
Frist für Interessenbekundung
(E-Mail-Kontaktaufnahme)
Bewerbungsfrist
1. Januar eines Jahres
1. Oktober des Vorjahres
15. Oktober des Vorjahres*
1. Juni eines Jahres
31. März des Jahres
15. April des Jahres*
*Sofern Sie unmittelbar im Anschluss an Ihre Ausbildung eine Weiterbildung beginnen möchten, sprechen Sie uns bitte schnellstmöglich mit o. g. Angaben an, denn Weiterbildungsmaßnahmen müssen immer vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden. Bereits vor Aufnahme ins Weiterbildungsstipendium begonnene Weiterbildungen können unter folgenden Voraussetzungen gefördert werden:
  1. Der Antrag auf Aufnahme in die Förderung wurde vor Beginn der Maßnahme gestellt.
  2. Die Maßnahme läuft noch sechs Monate nach Aufnahme in die Förderung.
  3. Die Absicht der Durchführung einer bestimmten längerfristigen Maßnahme wurde im Aufnahmeantrag gestellt (konkrete Angabe: z. B. Wirtschaftsfachwirt, Industriemeister).
Die nötigen Informationen und Anträge erhalten Sie nach Ihrer Kontaktaufnahme.
Im Dezember und Mai eines jeden Jahres fällt die Entscheidung über die Aufnahme ins Förderprogramm.